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Bushido im Berliner Clan-Prozess: Weiterer Rapper von Abou-Chaker bedroht


Bushido im Clanchef-Prozess
Weiterer Rapper soll von Berliner Clanchef bedroht worden sein

Von dpa
Aktualisiert am 25.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Rapper Bushido im Gerichtssaal: Laut seinen Aussagen soll ein weiterer Rapper von Arafat Abou-Chaker bedroht worden sein.Vergrößern des Bildes
Der Rapper Bushido im Gerichtssaal: Laut seinen Aussagen soll ein weiterer Rapper von Arafat Abou-Chaker bedroht worden sein. (Quelle: Paul Zinken/dpa)
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Am 21. Prozesstag hat Bushido dem Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker weitere Bedrohungen gegen Rapper vorgeworfen. Dabei soll es erneut um viel Geld gegangen sein.

Rapper Bushido hat im Prozess gegen den Berliner Clanchef Arafat Abou-Chaker von einem weiteren Rapper gesprochen, der durch seinen angeklagten ehemaligen Geschäftspartner bedroht und mit einer unberechtigten Geldforderung konfrontiert worden sei. "Es waren ein oder zwei Millionen Euro, weil sich der Musiker selbstständig machen wollte", erklärte Bushido am Montag in seiner weiteren Aussage vor dem Berliner Landgericht. Von dieser Forderung gegenüber einem Künstler, mit dem er bis 2018 einen Vertrag hatte, sei ihm berichtet worden. "Welche rechtliche Grundlage das haben sollte, entzieht sich meiner Kenntnis", so Bushido.

Der 42-jährige Musiker, bürgerlich Anis Ferchichi, befindet sich seit inzwischen fünf Monaten im Zeugenstand. Er ist Nebenkläger und Zeuge in dem Prozess. Laut Anklage soll es zu Straftaten zu seinem Nachteil gekommen sein, nachdem der Rapper 2017 die Beziehungen zu seinem langjährigen Geschäftspartner aufgelöst habe. Arafat Abou-Chaker habe dies nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Musikgeschäften für 15 Jahre gefordert. Bushido sei bedroht, beschimpft, im Januar 2018 in einem Büro eingesperrt und mit Wasserflasche und Stuhl attackiert worden.

Personenschutz für Bushido

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten Arafat Abou-Chaker (44) Beleidigung, Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung vor. Mitangeklagt sind drei Brüder des Clanchefs. Die vier Männer haben sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Bushido, der auch am 21. Verhandlungstag von Personenschützern begleitet wurde, äußerte sich zu mehreren Verträgen, die er mit anderen Künstlern abgeschlossen hatte. Exklusivverträge hätten sich auf Bereiche wie Musikproduktion und Vermarktung bezogen. Einer der Rapper habe ihm 2018 von einer Bedrohung durch Arafat Abou-Chaker berichtet. Auf Nachfrage erklärte Bushido, bei dem Vorfall sei er persönlich nicht dabei gewesen – "zum Glück nicht, einmal reicht", so der Zeuge. Seine Befragung soll am 27. Januar fortgesetzt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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