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Berliner Schülerin an Spree getötet: Mord aus Frauenhass?


Berlin
Berliner Schülerin an Spree getötet: Mord aus Frauenhass?

Von dpa
28.01.2021Lesedauer: 2 Min.
Die Statue der Justitia steht im Gegenlicht der SonneVergrößern des BildesDie Statue der Justitia steht im Gegenlicht der Sonne. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Die Schülerin war fast zu Hause, als sie in ein Gebüsch gezerrt wurde: Knapp sechs Monate nach dem gewaltsamen Tod eines 15-jährigen Mädchens in Berlin hat am Landgericht der Hauptstadt der Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder begonnen. Der 42-jährige Deutsche soll die Schülerin in der Nacht zum 5. August 2020 auf einer Brache an der Rummelsburger Bucht nach einer versuchten Vergewaltigung erwürgt haben. Einer der Verteidiger erklärte nach dem Verlesen der Anklage am Donnerstag, es stehe noch nicht fest, ob sich sein Mandant äußern werde.

Die Mutter und die Schwester des Opfers sind Nebenklägerinnen und saßen dem Angeklagten nun gegenüber. Sie wissen, dass er wegen Vergewaltigung einer Rentnerin bereits 13 Jahre im Krankenhaus des Maßregelvollzugs saß.

Nebenklage-Anwältin Christina Clemm erklärte am Rande, der Familie gehe es um die Frage, warum der Mann frei war. "Er war lange Zeit untergebracht, er hat offenbar eine massive psychische Problematik. Warum konnte er völlig unkontrolliert auf freiem Fuß sein?" Seine Taten würden "von ganz massivem Frauenhass" sprechen. Es gehe auch um die Frage, wie ernst die Gesellschaft Gewalt gegen Frauen nehme.

Die 15-Jährige, die ein Gymnasium besuchte, war in der Sommernacht zunächst mit mehreren Freundinnen unterwegs und alkoholisiert. Sie hätten einen Geburtstag gefeiert, hieß es am Rande des Prozesses. Kurz nach 2.00 Uhr soll der Angeklagte die Schülerin angegriffen haben. Nachdem sie ihn zunächst freiwillig begleitet habe, soll er sie in ein Gebüsch an der Rummelsburger Bucht an der Spree geschleift haben, so die Anklage. Er habe zwar von dem Mädchen abgelassen, es aus Angst vor Entdeckung und Verfolgung aber erwürgt.

Kurz nach dem Verbrechen sei der Angeklagte in Begleitung eines Rechtsanwalts zur Polizei gegangen, habe auf ein Opfer aufmerksam gemacht und die Beamten zum Tatort geführt, sagte Oberstaatsanwalt Ralph Knispel. "Zur Tat hat er keine Angaben gemacht." Es gebe allerdings "viele Spuren". Der 42-Jährige soll sich später gegenüber einer psychiatrischen Gutachterin geäußert und von einer Gedächtnisstörung gesprochen haben.

Der Angeklagte ist laut Staatsanwaltschaft vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. In einem Verfahren wegen Vergewaltigung sei er 2001 wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung freigesprochen, aber in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden. 2014 sei er aus dem Maßregelvollzug entlassen worden. Derzeit sitzt er in Untersuchungshaft.

"Es gibt ein Gutachten, das damals feststellte, dass er nicht mehr gefährlich sei", so die beiden Anwälte der Nebenklage. Es habe zu seiner Freilassung geführt. "Das wird zu beleuchten sein - und die Frage der Nachsorge. Da wünschen wir uns Aufklärung." Schon vor der Tötung habe der Angeklagte Ende 2019 Straftaten begangen. "Den Mann hätte man viel besser kontrollieren müssen."

Dem 42-Jährigen werden im Prozess drei weitere Taten zur Last gelegt. Er soll im November und Dezember 2019 drei andere, ihm bekannte Männer bedroht und in einem Fall beleidigt haben. In zwei Fällen sei ein Messer im Spiel gewesen. Die Verhandlung wird am 9. Februar fortgesetzt.

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