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Berlin: Gericht stärkt Rechte für Mieter hohen Alters


"Verletzung der Menschenwürde"
Gericht stärkt Rechte für Mieter hohen Alters

Von afp
Aktualisiert am 27.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Berlin: Das Berliner Landgericht hat mit einem Urteil die Rechte alter und an ihrem Wohnort verwurzelter Mieterinnen und Mieter gestärkt.Vergrößern des BildesBerlin: Das Berliner Landgericht hat mit einem Urteil die Rechte alter und an ihrem Wohnort verwurzelter Mieterinnen und Mieter gestärkt. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Von nun an können alte und am Wohnort verwurzelte Berliner Mieter gegen eine Mietvertragskündigung klagen. Sie dürfen dabei auf ihr Alter verweisen. Vorangegangen war dem Urteil ein jahrelanger Rechtsstreit.

Das Berliner Landgericht hat mit einem Urteil die Rechte älterer Mieterinnen und Mieter gestärkt. Diese können demnach unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter und ihre "langjährige und tiefe Verwurzelung" am Wohnort die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, erklärte der Präsident des Berliner Kammergerichts am Donnerstag. Das entsprechende Urteil fiel bereits am Dienstag. (Az. 67 S 345/18)

Vorangegangen war dem Urteil ein seit 2015 andauernder Rechtsstreit. Die Vermieterin hatte das Mietverhältnis damals wegen Eigenbedarfs gekündigt. Die Mieterin und ihr mittlerweile verstorbener Ehemann hatten seit 1997 in der Wohnung gewohnt und unter Verweis auf ihr hohes Alter, ihren beeinträchtigten Gesundheitszustand, ihre langjährige Verwurzelung am Wohnort und ihre begrenzten finanziellen Mittel Einspruch gegen die Kündigung eingelegt.

"Verletzung ihrer garantierten Menschenwürde"

Nach einer Vielzahl von Gerichtsverfahren hatte der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufgehoben und an das Berliner Landgericht zurückverwiesen. Dieses Gericht befand in seinem Urteil vom 25. Mai, dass die Folgen eines eventuellen Wohnungsverlusts für die Mieterin so schwer seien, "dass sie auf eine Verletzung ihrer durch Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Menschenwürde" hinausliefen.

Die Interessen der klagenden Vermieterin hätten dahinter zurückzustehen. Die von ihr beabsichtigte Eigennutzung der Wohnung sei lediglich auf einen Komfortzuwachs und auf die Vermeidung "unerheblicher wirtschaftlicher Nachteile" gerichtet.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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