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Maskenpflicht gelockert: Mehr Möglichkeiten zum Feiern


Berlin
Maskenpflicht gelockert: Mehr Möglichkeiten zum Feiern

Von dpa
15.06.2021Lesedauer: 3 Min.
Hinweis auf die MaskenflichtVergrößern des BildesAm Pariser Platz weist ein Hinweisschild auf die Maskenpflicht hin. (Quelle: Christophe Gateau/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Angesichts der zuletzt deutlich zurückgegangenen Infektionszahlen können sich die Berlinerinnen und Berliner auf eine Reihe von Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen einstellen. So ist die Maskenpflicht aufgehoben, die bisher für 35 belebte Plätze und Einkaufsstraßen wie den Kurfürstendamm oder den Alexanderplatz galt - bis auf Stellen, an denen es nicht möglich ist, den vorgeschriebenen Mindestabstand einzuhalten wie in Warteschlangen. Auch im Zoo und Tierpark muss im Freien keine Maske mehr getragen werden. Das beschloss der Senat am Dienstag, wie der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) nach der Sitzung mitteilte.

Die Infektionsschutzverordnung soll entsprechend geändert werden; die neuen Regeln gelten den Angaben zufolge ab Freitag (18.6.). Müller sagte, zum Glück gebe es endlich bundesweit fallende Inzidenzwerte - auch in Berlin. In den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen sei ebenfalls eine deutliche Entlastung spürbar. Bei den Lockerungen müsse aber klar zwischen draußen und drinnen unterschieden werden. Das wurde auch beim Thema Maskenpflicht berücksichtigt.

MASKENPFLICHT: In Bussen und Bahnen des Berliner ÖPNV müssen weiterhin FFP2-Masken getragen werden. Der ÖPNV werde wieder zunehmend voller, sagte Müller. FFP2-Masken zu tragen, sei ein "echter Gesundheitsschutz" - gerade da, wo der Mindestabstand nicht einzuhalten sei.

VERANSTALTUNGEN: Für sie gibt es deutlich höhere Obergrenzen. Dabei sind im Freien künftig bis zu 1000 Personen erlaubt, drinnen maximal 250. Bisher waren es draußen 500 und drinnen bis zu 100. Bei Veranstaltungen mit mehr als 20 zeitgleich anwesenden Personen muss diesen grundsätzlich ein fester Platz zugewiesen werden. Diese Regel gilt bei Veranstaltungen bis 250 Personen nicht, wenn alle Anwesenden negativ getestet sind. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 20 Teilnehmern ist ein Nachweis eines negativen Coronatests verpflichtend.

VOLKSFESTE: Jahrmärkte und Volksfeste sind grundsätzlich wieder erlaubt. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für andere Veranstaltungen.

TANZEN: Tanzveranstaltungen im Freien mit bis zu 250 zeitgleich Anwesenden sind ebenfalls wieder möglich. Voraussetzung für die Teilnahme ist aber ein negativer Corona-Test.

PRIVATE VERANSTALTUNGEN: Zum Beispiel bei Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder solche aus Anlass religiöser Feste sind in geschlossenen Räumen künftig bis zu 50 zeitgleich anwesende Personen erlaubt. Im Freien sind es bis zu 100.

KITAS: In den Berliner Kitas endet am 21. Juni der eingeschränkte Regelbetrieb. Alle Kinder mit entsprechendem Anspruch sollen wieder betreut werden können.

FRISEUR: Bei Friseurbesuchen gilt künftig, dass für das Haareschneiden kein negativer Corona-Test mehr nachgewiesen werden muss. In dem Fall ist aber das Maskentragen Pflicht, wie Müller erläuterte. Kann die Maskenpflicht nicht eingehalten werden, etwa beim Bartstutzen, ist ein Schnelltest vorgeschrieben.

HALLENBÄDER: Nach den Freibädern dürfen auch sie wieder öffnen. Das gilt ebenfalls für Saunen und Thermen. In der Sauna sind jedoch Aufgüsse tabu und Dampfbäder bleiben zu. Pflicht ist ein negativer Corona-Test.

FREIZEITPARKS: Der Besuch von Freizeitparks, anderen Betrieben für Freizeitaktivitäten, aber auch von Spielhallen und Spielbanken ist wieder erlaubt. Wer sich dabei nicht an seinem Platz aufhält, muss eine FFP2-Maske aufsetzen.

SCHNAPS UND BIER: Das Verbot, alkoholische Getränke in der Zeit von 0 Uhr bis 5 Uhr auszuschenken, zu verkaufen oder abzugeben, wird aufgehoben.

Die Corona-Zahlen sind in Berlin zuletzt fast kontinuierlich zurückgegangen. In den vergangenen sieben Tagen infizierten sich je 100.000 Einwohner 13,6 Menschen, wie das Robert-Koch-Institut am Dienstag mitteilte. Laut Müller will der Senat in 14 Tagen über weitere Lockerungsschritte beraten.

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