t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Gericht zur "Rigaer 94": Brandschutzprüfung zulässig


Berlin
Gericht zur "Rigaer 94": Brandschutzprüfung zulässig

Von dpa
15.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Die geplante Brandschutzkontrolle in dem verbarrikadierten Haus "Rigaer 94" in Berlin-Friedrichshain ist nach einem Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts zulässig und nicht zu beanstanden. Mit der Entscheidung wurde am Dienstag ein Eilantrag von Bewohnern in der Rigaer Straße 94 zurückgewiesen, die den Zutritt eines Sachverständigen des Hauseigentümers noch verhindern wollten. Das Interesse, von der Brandschutzbegehung verschont zu bleiben, müsse hinter dem öffentlichen Interesse auf eine sachverständige Prüfung zurücktreten, so das Gericht. Es hatte in früheren Entscheidungen dem Eigentümer eine eigene Brandschutzprüfung zugestanden. Der Beschluss kann noch in der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht, angefochten werden.

Linksradikale Bewohner der besetzten "Rigaer 94" kündigen seit längerem Widerstand gegen die Brandschutzprüfung durch Eigentümer-Vertreter am Donnerstag an. Sie werfen dem Eigentümer und der Polizei vor, das Haus stürmen und die Einrichtung zerstören zu wollen, um es dann für "unbewohnbar" erklären und räumen zu lassen. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte wiederholt betont, es gehe nicht um eine Räumung.

Das Haus gilt als eines der letzten Symbole der linksextremen Szene in Berlin. In das Gebäude ziehen sich Gewalttäter auch nach Angriffen auf Polizisten auf der Straße immer wieder zurück. Für die meisten Wohnungen gibt es Mietverträge. Unklar ist aber, wer inzwischen dort wohnt. Dem Hausbesitzer, der Polizei und den zuständigen Behörden wurde der Zutritt seit langem verweigert.

Die Eigentümerin hatte vor dem Verwaltungsgericht Polizeischutz für die Kontrolle wegen zu erwartenden Widerstands erstritten, ebenso die Verpflichtung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg, gegenüber den Bewohnern die Duldung der Brandschutzprüfung anzuordnen. Die Duldungs-Anordnung wurde erlassen. Das Bezirksamt hatte zuvor mit eigenen Sachbearbeitern den Brandschutz in dem Haus überprüft.

Die Prüfung müsse geduldet werden, um die bei Polizeieinsätzen festgestellten Mängel mit Sachverstand näher anzusehen, entschied das Gericht. Es gebe Brandgefahren und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Wegen der Gefahren für Leib und Leben, aber auch für das Eigentum sei die schnelle Aufklärung wichtig. Es sei auch nicht ersichtlich, dass das befristete Betreten der Wohnungen durch einen Sachverständigen des Eigentümers unzumutbar sei.

In dem Gebäudekomplex wurden schon vor Jahren zahlreiche Mängel beim Brandschutz dokumentiert, etwa fehlende Fluchtwege, Wanddurchbrüche, fehlerhafte Elektroleitungen und Sperren in Treppenhäusern.

Die Polizei hat indes ein Demonstrations- und Parkverbot in dem Areal angeordnet. Von Mittwoch (15.00 Uhr) bis Freitag (23.59 Uhr) sind demnach öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel untersagt. Autos, Fahrräder, motorisierte Zweiräder sowie Kleidercontainer und Müllbehälter müssen entfernt werden.

Laut Polizei sind von den Verboten das öffentliche Straßenland in der Rigaer Straße zwischen Ecke Liebigstraße (mit Kreuzung) und Ecke Proskauer Straße (ohne Kreuzung) und in der Liebigstraße zwischen Ecke Rigaer Straße (mit Kreuzung) und Ecke Bänschstraße (mit Kreuzung) betroffen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website