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Gericht: Kündigungsverfahren nach Gewalttat fortsetzen


Potsdam
Gericht: Kündigungsverfahren nach Gewalttat fortsetzen

Von dpa
21.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Gewalttat im OberlinhausVergrößern des BildesEine Frau betrachtet vor dem Thusnelda von Saldern Haus der Einrichtung Oberlinhaus die Blumen und Beileidsbekundungen. (Quelle: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Nach der Gewalttat mit vier Toten in einem Potsdamer Wohnheim für Behinderte muss sich das Arbeitsgericht Potsdam mit der Kündigung der tatverdächtigen Mitarbeiterin befassen. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat entschieden, dass das Kündigungsschutzverfahren fortzuführen ist, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte (Beschluss vom 6. Oktober 2021 Az. 11 Ta 1120/21). Damit haben die Richter einen Beschluss der Potsdamer Kollegen aufgehoben. Diese hatten Anfang August mit Verweis auf das laufende Strafverfahren gegen die Mitarbeiterin das Kündigungsschutzverfahren ausgesetzt.

Gegen diese Entscheidung hat die Arbeitgeberin mit Erfolg das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde eingelegt. Zur Begründung hieß es vom LAG: Ein Aussetzungsgrund sei nur gegeben, wenn die strafrechtlichen Ermittlungen maßgeblich für die Entscheidung des Arbeitsgerichts seien. Dies könne im vorliegenden Fall für die Frage der Schuldfähigkeit der Mitarbeiterin nicht festgestellt werden. Bei einem Tötungsdelikt wie dem hier vorgeworfenen fehle der Mitarbeiterin "im Sinne eines personenbedingten Kündigungsgrundes die Eignung für die Tätigkeit auch bei fehlender Schuldfähigkeit", hieß es. Eine weitere Zusammenarbeit sei auch in diesem Fall weder der Arbeitgeberin noch den weiteren Beschäftigten zumutbar.

Aus Sicht des LAG kommt es bei der Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht auf das strafrechtliche Urteil an, sondern auf den "Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten und einen damit gegebenenfalls verbundenen Vertrauensbruch". Nach der Entscheidung muss das Arbeitsgericht Potsdam nun den Fall verhandeln.

In dem Wohnheim der diakonischen Einrichtung Oberlinhaus waren Ende April vier Bewohner getötet und eine Bewohnerin schwer verletzt worden. Tatverdächtig ist eine Pflegekraft, die viele Jahre dort arbeitete. Sie ist in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Der Prozess wegen Mordes und Mordversuchs gegen die 52-Jährige soll am 26. Oktober vor dem Landgericht Potsdam beginnen.

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