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Wahl-Debakel in Berlin: Spitzenkandidat reicht Einspruch ein – weitere erwartet


Wahldebakel in der Hauptstadt
Erster Einspruch gegen Berlin-Wahl eingegangen – weitere erwartet

Von dpa
Aktualisiert am 29.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Zahlreiche Wählerinnen und Wähler warten in Berlin in einer langen Schlange vor einem Wahllokal (Archivbild): In der Hauptstadt kam es am Wahltag zu zahlreichen Pannen.Vergrößern des BildesZahlreiche Wählerinnen und Wähler warten in Berlin in einer langen Schlange vor einem Wahllokal (Archivbild): In der Hauptstadt kam es am Wahltag zu zahlreichen Pannen. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa-bilder)
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In Berlin hat der Spitzenkandidat der Freien Wähler, Marcel Luthe, Einspruch gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus eingelegt. Angesichts der zahlreichen Wahl-Pannen dürfte er nicht der einzige bleiben.

Beim Berliner Verfassungsgerichtshof ist bislang ein Einspruch gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus eingegangen. Das teilte die Geschäftsstelle des Gerichtes am Freitag auf Anfrage mit.

Anfechtungen der Wahl sind seit Veröffentlichung des Endergebnisses am Donnerstag im Berliner Amtsblatt möglich. Wegen zahlreicher Pannen und organisatorischer Probleme bei der Abstimmung am 26. September, etwa fehlender oder falscher Wahlzettel oder langer Wartezeiten vor Wahllokalen, wird damit gerechnet, dass sich etliche Beschwerdeführer an den Verfassungsgerichtshof wenden, um eine Wahlprüfung zu veranlassen. Sie haben dafür bis Ende November Zeit.

Berlin: Spitzenkandidat der Freien Wähler reicht Einspruch ein

Der vorliegende Einspruch wurde von dem Politiker Marcel Luthe eingereicht, der bei der Wahl als Spitzenkandidat der Freien Wähler antrat. Er bemängelt in seinem Schriftsatz zum einen die mangelhafte Organisation der Wahl, die nicht den hohen verfassungsrechtlichen Maßstäben für freie, gleiche und geheime Wahlen für jeden wahlberechtigten Bürger entsprochen habe.

Außerdem fordert Luthe, die Fünf-Prozent-Hürde abzuschaffen, damit auch kleinere Parteien bessere Chancen haben, ins Landesparlament einzuziehen. Dieser Aspekt hat allerdings nichts mit den Wahlpannen zu tun.

Nach Ablauf der einmonatigen Frist für Einsprüche muss der Verfassungsgerichtshof die Vorgänge eingehend prüfen und entscheiden, ob die Wahl teilweise oder gegebenenfalls sogar in Gänze für ungültig erklärt und wiederholt werden muss. Das Verfahren dürfte einige Monate in Anspruch nehmen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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