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Erster Einspruch gegen Berlin-Wahl eingegangen – weitere erwartet

Von dpa
Aktualisiert am 29.10.2021Lesedauer: 1 Min.
Zahlreiche WĂ€hlerinnen und WĂ€hler warten in Berlin in einer langen Schlange vor einem Wahllokal (Archivbild): In der Hauptstadt kam es am Wahltag zu zahlreichen Pannen.
Zahlreiche WĂ€hlerinnen und WĂ€hler warten in Berlin in einer langen Schlange vor einem Wahllokal (Archivbild): In der Hauptstadt kam es am Wahltag zu zahlreichen Pannen. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa-bilder)
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In Berlin hat der Spitzenkandidat der Freien WĂ€hler, Marcel Luthe, Einspruch gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus eingelegt. Angesichts der zahlreichen Wahl-Pannen dĂŒrfte er nicht der einzige bleiben.

Beim Berliner Verfassungsgerichtshof ist bislang ein Einspruch gegen die Wahl zum Abgeordnetenhaus eingegangen. Das teilte die GeschÀftsstelle des Gerichtes am Freitag auf Anfrage mit.

Anfechtungen der Wahl sind seit Veröffentlichung des Endergebnisses am Donnerstag im Berliner Amtsblatt möglich. Wegen zahlreicher Pannen und organisatorischer Probleme bei der Abstimmung am 26. September, etwa fehlender oder falscher Wahlzettel oder langer Wartezeiten vor Wahllokalen, wird damit gerechnet, dass sich etliche BeschwerdefĂŒhrer an den Verfassungsgerichtshof wenden, um eine WahlprĂŒfung zu veranlassen. Sie haben dafĂŒr bis Ende November Zeit.

Berlin: Spitzenkandidat der Freien WĂ€hler reicht Einspruch ein

Der vorliegende Einspruch wurde von dem Politiker Marcel Luthe eingereicht, der bei der Wahl als Spitzenkandidat der Freien WĂ€hler antrat. Er bemĂ€ngelt in seinem Schriftsatz zum einen die mangelhafte Organisation der Wahl, die nicht den hohen verfassungsrechtlichen MaßstĂ€ben fĂŒr freie, gleiche und geheime Wahlen fĂŒr jeden wahlberechtigten BĂŒrger entsprochen habe.

Außerdem fordert Luthe, die FĂŒnf-Prozent-HĂŒrde abzuschaffen, damit auch kleinere Parteien bessere Chancen haben, ins Landesparlament einzuziehen. Dieser Aspekt hat allerdings nichts mit den Wahlpannen zu tun.

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Nach Ablauf der einmonatigen Frist fĂŒr EinsprĂŒche muss der Verfassungsgerichtshof die VorgĂ€nge eingehend prĂŒfen und entscheiden, ob die Wahl teilweise oder gegebenenfalls sogar in GĂ€nze fĂŒr ungĂŒltig erklĂ€rt und wiederholt werden muss. Das Verfahren dĂŒrfte einige Monate in Anspruch nehmen.

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