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Corona in Berlin | Neue Regeln: 2G-plus im Freizeitbereich und 2G im Einzelhandel


Corona-Maßnahmen verschärft
Berlin beschließt 2G-plus-Regel für viele Bereiche

Von dpa, ASS

Aktualisiert am 24.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Passanten beim Shopping (Symbolbild): In Berlin wird das nur noch für Geimpfte und Genesene möglich sein.Vergrößern des BildesPassanten beim Shopping (Symbolbild): In Berlin wird das nur noch für Geimpfte und Genesene möglich sein. (Quelle: aal.photo/imago-images-bilder)
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Angesichts steigender Infektionszahlen werden die Corona-Maßnahmen weiter verschärft. Der Senat einigte sich auf die Einführung von 2G plus im Freizeitbereich und auf die Ausweitung von 2G auf den Einzelhandel.

In Berlin hat sich der Senat bei seiner Sitzung am Dienstag angesichts steigender Corona-Zahlen auf eine weitere Verschärfung der Corona-Maßnahmen ab Samstag geeinigt. So wird in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, zu denen wegen der Corona-Pandemie ohnehin nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben, künftig die 2G-plus-Regel gelten. Dann greifen zusätzliche Vorgaben wie eine Masken- oder Testpflicht.

Überall da, wo im Moment 2G greift, also etwa im Kultur- und Freizeitbereich, wird eine medizinische Maske künftig Pflicht sein. Dort, wo das nicht möglich ist, etwa in Tanzclubs, wird alternativ ein Negativ-Test und eine Höchstauslastung von 50 Prozent vorgeschrieben.

In der Innengastronomie gilt weiterhin 2G und Maskenpflicht. Bei den körpernahen Dienstleistungen haben die Verantwortlichen die Wahl, ob sie zusätzlich zur 2G-Regel entweder auf eine Test- oder eine Maskenpflicht zurückgreifen. Bei Sport in geschlossenen Räumen besteht zusätzlich zu 2G die Wahl zwischen einer Testpflicht oder der Einhaltung des Abstandsgebots.

Berlin: 2G-Regel im Einzelhandel beschlossen

Zudem einigte sich der Senat auf eine Ausweitung der 2G-Regel unter anderem auf das Hotel- und Beherbergungsgewerbe und den Einzelhandel. Zu den meisten Berliner Geschäften haben künftig nur noch gegen Corona geimpfte Menschen und Genesene Zutritt, nicht jedoch Ungeimpfte. Für die Grundversorgung, also zum Beispiel Supermärkte, Drogerien oder Apotheken, gelten Ausnahmen. In allen Geschäften gilt weiter die Maskenpflicht.

Die Weihnachtsmärkte dürfen trotz hoher Corona-Zahlen vorerst weiter offen bleiben. Sie stehen aber künftig nur noch Geimpften und Genesenen Menschen offen (2G), nicht aber Ungeimpften. Zudem gilt auch im Freien eine Maskenpflicht. Damit geht Berlin anders vor als das Nachbarland Brandenburg, wo Weihnachtsmärkte am Mittwoch schließen müssen. Etliche Märkte in der Hauptstadt wie am Breitscheidplatz, am Gendarmenmarkt oder vor dem Roten Rathaus wurden erst am Montag eröffnet, andere haben schon länger offen.

Die Corona-Lage in der Hauptstadt ist angespannt. Am Dienstag stieg die Sieben-Tage-Inzidenz auf einen Wert von 349. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt in der Hauptstadt derzeit bei einem Wert von 3,8.

Verwendete Quellen
  • Landespressekonferenz mit dem Berliner Senat
  • Eigene Recherche
  • Material der Nachrichtenagentur dpa
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