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Corona | Star-DJ Paul van Dyk klagt gegen Tanzverbot – mit Berliner Clubs


An der Seite von Berliner Clubs
Paul van Dyk klagt gegen Tanzverbot

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 17.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Paul van Dyk (Archivbild): Der DJ gehört zu den Antragstellern, die das Tanzverbot in Berlin kippen wollen.Vergrößern des BildesPaul van Dyk (Archivbild): Der DJ gehört zu den Antragstellern, die das Tanzverbot in Berlin kippen wollen. (Quelle: Future Image/imago-images-bilder)
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Die Berliner Clubs wollen trotz vierter Welle wieder Party machen. An ihrer Seite im Kampf gegen das Tanzverbot steht Star-DJ Paul van Dyk. Ein Anwalt reichte jetzt einen entsprechenden Eilantrag ein.

Das Tanzverbot in Berlin soll fallen – und zwar schon zu Silvester. Das ist das Ziel eines Eilantrags, den Rechtsanwalt Niko Härting im Auftrag von elf Berliner Clubs und Veranstaltern beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht hat.

Das Feld der Antragsteller ist bunt zusammengewürfelt. Zu ihnen zählen unter anderem die Fetisch-Disco "Insomnia", der Friedrichshainer Techno-Club "Der Weiße Hase", der "Club OST", der Schülertreffpunkt "Matrix", das "ASeven" am Alexanderplatz – und Star-DJ und Veranstalter Paul van Dyk.

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Was sie aufregt: In Berliner Clubs gilt angesichts hoher Infektionszahlen mit dem Coronavirus seit anderthalb Wochen wieder ein Tanzverbot. Die Läden dürfen zwar öffnen, das Publikum muss aber die Füße still halten.

Die Clubbetreiber sagen, so blieben ihre Veranstaltungsorte leer. Vielen drohe der wirtschaftliche Ruin. Anwalt Härting argumentiert nun, zu Silvester treffe das Tanzverbot die Clubs besonders hart: "Veranstalter haben erheblich in die Vorbereitung von Partys investiert und tausende Karten verkauft. Es drohen Ausfälle in Millionenhöhe".

Dabei hätten Clubs und Veranstalter Hygiene-, Schutz- und Testkonzepte umgesetzt. Zugleich dürfe auf privaten Silvesterpartys ausgelassen getanzt werden. Damit treibe man die Gäste aus den geschützten Clubs in private Räumlichkeiten, wo es meist weder Schutzkonzepte noch Kontrollen der Behörden gebe.

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