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Impfpflicht bei Berliner Feuerwehr ab Mitte März


Ab Mitte März
Impfpflicht für Berliner Feuerwehrleute kommt

Von dpa
Aktualisiert am 24.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Feuerwehrmann in Schutzkleidung (Symbolbild): Ab Mitte März müssen Berliner Feuerwehrleute vollständig gegen das Coronavirus geimpft sein.Vergrößern des BildesEin Feuerwehrmann in Schutzkleidung (Symbolbild): Ab Mitte März müssen Berliner Feuerwehrleute vollständig gegen das Coronavirus geimpft sein. (Quelle: Philipp von Ditfurth/dpa-bilder)
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Berliner Feuerwehrleute müssen sich ab Mitte März auf eine Impfpflicht einstellen. Wer dann nicht gegen das Coronavirus geimpft ist, muss mit Konsequenzen rechnen.

Bei der Berliner Feuerwehr gilt ab 15. März eine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Darauf hat Landesbranddirektor Karsten Homrighausen alle Beschäftigten in einem Schreiben hingewiesen, wie ein Sprecher am Donnerstag auf Anfrage sagte. Zuvor hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) berichtet.

Demnach geht die Vorgabe auf das jüngst geänderte Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene zurück, das auch eine Impfpflicht für Beschäftigte im medizinischen Bereich und in der Pflege vorsieht. Bei der Berliner Berufsfeuerwehr betrifft sie etwa 4.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – hinzu kommen rund 1.300 aktive Angehörige der freiwilligen Feuerwehr.

Ohne Impfung: Meldung ans Gesundheitsamt

Ziel der Behördenleitung sei gewesen, frühzeitig auf die gesetzliche Regelung hinzuweisen, damit die Beschäftigten aktuelle Impfangebote nutzen, sagte der Feuerwehrsprecher. Wer bis 15. März keinen Nachweis über einen vollständigen Grundschutz mit der meist nötigen zweiten Spritze vorweisen kann, wird an das Gesundheitsamt gemeldet.

Folge könnten dann womöglich arbeitsrechtliche Konsequenzen sein. Eine Ausnahme gibt es für Genesene und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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