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Vor einrichtungsbezogener Impfpflicht: Hohe Impfquote


Berlin
Vor einrichtungsbezogener Impfpflicht: Hohe Impfquote

Von dpa
13.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Corona-ImpfungVergrößern des BildesEine Ärztin impft eine Frau gegen Corona. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Kurz vor der Corona-Impfpflicht im Gesundheits- und Pflegebereich blickt Berlins Universitätsklinik Charité bei ihrem Personal auf eine hohe Impfquote. "Ich bin sehr zufrieden, dass wir in der Charité eine Impfquote von 94 Prozent bei medizinischem Personal aufweisen können", sagte Martin Kreis, Vorstand für die Krankenversorgung in Deutschlands größter Uniklinik, der Deutschen Presse-Agentur.

"Wir haben in der bisherigen Pandemie die am schwersten Erkrankten in Berlin und Brandenburg versorgt", erklärte Kreis. "Dadurch haben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unmittelbar erlebt, welche Folgen eine Covid-19-Infektion mit sich bringen kann." Bei den anderen Beschäftigten lägen teils Kontraindikationen vor, andere hätten auch zum Teil wegen temporärer Abwesenheit noch keinen aktuellen Impfstatus vorgelegt, so Kreis.

Mitarbeitende und Studierende der Charité konnten sich demnach seit Januar 2021 direkt in den hausinternen Impfstellen gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Die überwiegende Mehrheit habe das Angebot angenommen. Insgesamt seien an der Charité mehr als 53.000 dieser Impfungen verabreicht worden. Eine Impfung sei für Beschäftigte weiterhin und unkompliziert möglich.

Die hohe Impfquote ermögliche es, den Normalbetrieb hochzufahren, sagte Kreis weiter. Die Zahl der Operationen sei fast so hoch wie vor der Pandemie. Weil aber die Anzahl der Patientinnen und Patienten mit Covid-19 noch deutlich spürbar sei und auch viele Mitarbeitende wegen häuslicher Isolierung ausfielen, "arbeiten wir noch mit leicht reduziertem Programm", so Kreis. Auch auf den Normalstationen gebe es vereinzelt noch Engpässe. Mit Blick auf die zuletzt wieder steigenden Inzidenzen sagte er: "Wir müssen die Lage beobachten und werden darauf flexibel reagieren."

Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken müssen bis zum 15. März Nachweise als Geimpfte oder Genesene vorlegen - oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können.

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