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Recht auf "schnelles" Internet: Füracker kritisiert Berlin


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Recht auf "schnelles" Internet: Füracker kritisiert Berlin

Von dpa
04.05.2022Lesedauer: 2 Min.
RouterVergrößern des BildesDas Wort "Online" steht auf einem Router. Mit etwas Verzögerung hat das Bundeskabinett ein sogenanntes Recht auf "schnelles" Internet beschlossen. (zu dpa "Bundesregierung beschließt das Recht auf "schnelles" Internet"). (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-bilder)
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Finanzminister Albert Füracker kritisiert das von der Berliner Ampelkoalition verkündete Recht auf "schnelles" Internet. Der CSU-Politiker spottete am Mittwoch darüber, dass im Beschluss des Bundeskabinetts eine nach aktuellen Maßstäben langsame Verbindungsgeschwindigkeit von 10 Mbit pro Sekunde als schnell gilt. "Das Bundeskabinett hängt mit seinem Beschluss der Zeit weit hinterher", sagte Füracker. "Mutig geht anders."

Der Oberpfälzer Politiker verwies darauf, dass die EU schon vor Jahren 30 Mbit/s als "schnelles Internet" definierte. "Mit ihrem Beschluss steht die Bundesregierung weder für Aufbruch noch für zukunftsgewandte Digitalisierung", kritisierte Füracker.

In Bayern haben nach aktuellen Zahlen des Ministeriums 97,7 Prozent der Haushalte schnelle Internetverbindungen - gemessen an der EU-Definition von 30 Mbit/s. Nach Abschluss aller laufenden Projekte sollen es über 99 Prozent sein. Rund 91 Prozent aller bayerischen Haushalte haben demnach bereits jetzt Verbindungen mit einer Geschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s. "Unser Ziel bleibt: Gigabit in jedes Haus", sagte Füracker. Laut Ministerium hat die Staatsregierung seit 2014 rund 1,7 Milliarden Euro in die Breitbandförderung investiert.

Die vom Bundeskabinett beschlossene Verordnung sollte ursprünglich am 1. Juni in Kraft treten. Das Bundesdigitalministerium räumte am Mittwoch ein, dass dieser Termin aller Voraussicht nach nicht haltbar ist, weil es Gesprächsbedarf in Bundestag und Bundesrat gibt.

Dem Regelwerk zufolge muss künftig überall in Deutschland Festnetz-Internet im Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde haben und im Upload 1,7 Megabit pro Sekunde. Beide Werte sind niedrig, in den allermeisten Haushalten sind deutlich bessere Internetverbindungen möglich. Für Menschen auf dem Land oder am Stadtrand könnte die Untergrenze dennoch hilfreich sein - sie haben erstmals einen Rechtsanspruch auf Breitband-Internet. Unter Umständen könnte die Bundesnetzagentur die Verlegung besserer Leitungen veranlassen.

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