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Giffey: Berlin bleibt Hauptdrehscheibe für Flüchtlinge


Berlin
Giffey: Berlin bleibt Hauptdrehscheibe für Flüchtlinge

Von dpa
10.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Franziska GiffeyVergrößern des BildesFranziska Giffey (SPD), Regierende Bürgermeisterin von Berlin. (Quelle: Carsten Koall/dpa/dpa-bilder)
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Berlin ist nach den Worten der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) nach wie vor Hauptdrehscheibe für ukrainische Kriegsflüchtlinge. Bisher seien seit Beginn des russischen Angriffs Ende Februar mehr als 234 000 Menschen aus der Ukraine in der deutschen Hauptstadt angekommen, sagte Giffey am Dienstag nach der Sitzung des Senats. Die Zahl sei aber nicht gleichzusetzen mit denen, die in Berlin geblieben seien. Der Senat gehe davon aus, dass die ukrainische Community um rund 100 000 Menschen größer geworden sei, sagte Giffey.

Offiziell registriert seien inzwischen gut 54 000. Allein im Ankunftszentrum in Tegel habe es mehr als 27 000 Registrierungen gegeben, etwa ein Drittel dieser Personen sei in Berlin geblieben. Die Zahl der Ankommenden sei inzwischen auf einem stabilen Niveau von rund 3000 Menschen am Tag. Eine deutlichen Zuwachs habe es auch bei den ukrainischen Schülerinnen und Schülern gegeben, sagte Giffey: Noch vor einer Woche seien 2600 ukrainische Kinder und Jugendliche an Berliner Schulen gewesen, am Montag bereits 3200. Der Senat rechne damit, dass die Zahl weiter steige.

Die Berliner Sozialämter haben Giffey zufolge mehr als 44 000 ukrainische Antragsteller gezählt. Eine Taskforce bereite nun den zum 1. Juni angekündigten Systemwechsel bei der Versorgung der Flüchtlinge vor. Bund und Länder hatten sich Anfang April darauf verständigt, dass die Geflüchteten aus der Ukraine künftig über die Jobcenter Leistungen nach Sozialgesetzbuch beziehen können, also Hartz IV oder Sozialhilfe. Bis dahin müssen die Anträge bei den Sozialämtern gestellt werden.

Eine Registrierung sei Voraussetzung, um Leistungen beziehen zu können, sagte Giffey. Das sei notwendig, um Doppelzahlungen und Missbrauch zu verhindern. Die Forderung des Bundes, ab 1. Juni auch eine erkennungsdienstliche Behandlung verpflichtend zu machen, sei aber nicht realistisch. Aus diesem Grund sei mit dem Bund eine fünfmonatige Übergangsfrist vereinbart worden. "In dieser Zeit muss dann die erkennungsdienstliche Behandlung erfolgen und auch der Eintrag ins Ausländerzentralregister."

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