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Berliner Verfassungsgericht: Wahlprüfung hat hohe Priorität


Berliner Verfassungsgericht
Wahlprüfungsverfahren hat hohe Priorität

Von dpa
Aktualisiert am 25.05.2022Lesedauer: 2 Min.
Reichstag und Justitia (Symbolbild): Für das Berliner Verfassungsgericht hat das Wahlprüfungsverfahren eine "hohe Priorität".Vergrößern des BildesReichstag und Justitia (Symbolbild): Für das Berliner Verfassungsgericht hat das Wahlprüfungsverfahren eine "hohe Priorität". (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
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Bei den Wahlen am 26. September gab es in Berlin zahlreiche Pannen. Die Prüfung durch das Berliner Verfassungsgericht läuft derzeit auf Hochtouren. Am Ende steht die Entscheidung über eine mögliche Wiederholung.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof kommt bei der Prüfung der Einsprüche gegen die von zahlreichen Pannen geprägte Wahl zum Abgeordnetenhaus nach eigenen Angaben gut voran. Wann über eine mögliche, gegebenenfalls teilweise Wahlwiederholung entschieden wird, ist aber noch offen. Das sagte eine Sprechern am Mittwoch auf dpa-Nachfrage.

"Das Verfahren hat bei uns hohe Priorität", unterstrich sie. "Wir arbeiten mit großer Gründlichkeit und Sorgfalt an diesem sehr umfangreichen Verfahren." Es handele sich womöglich um das größte, mit dem das höchste Berliner Gericht in seiner 30-jährigen Geschichte zu tun hatte.

Alle neun Verfassungsrichterinnen und -richter beteiligt

Der Sprecherin zufolge sind alle neun Verfassungsrichterinnen und -richter sowie mehrere wissenschaftliche Mitarbeiter damit beschäftigt. Derzeit seien sie unter anderem dabei, sich die Wahlprotokolle aus allen 2257 Wahllokalen anzuschauen – allein diese umfassten mindestens 25.000 Seiten. Außerdem stehe die "Bearbeitung schwieriger Rechtsfragen" auf dem Programm.

Inzwischen liegt nach den Worten der Sprecherin auch die angeforderte ergänzende Stellungnahme der Landeswahlleitung zur organisatorischen Vorbereitung der Wahl vor. Diese wiederum werde nun allen der mehr als 700 Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt, um ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Ausführungen zu geben. Dazu sei keine Frist gesetzt worden, einige Wochen Zeit müsse den Beteiligten dafür aber gewährt werden.

Wahlprüfungsausschuss entscheidet über Wahlwiederholung

Bei den Wahlen zum Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus am 26. September gab es zahlreiche Pannen und organisatorische Probleme. Dazu zählten falsche oder fehlende Stimmzettel, die zeitweise Schließung von Wahllokalen und lange Schlangen davor mit teils stundenlangen Wartezeiten. Zudem hatten Wahllokale teils noch weit noch nach 18.00 Uhr geöffnet.

Über eine mögliche Wiederholung der Bundestagswahl muss der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages entscheiden. Bei einer Anhörung am Dienstag hatte Bundeswahlleiter Georg Thiel eine teilweise Wiederholung in sechs von zwölf Berliner Wahlkreisen gefordert. Die amtierende Berliner Wahlleiterin Ulrike Rockmann sagte bei der Anhörung, sie halte eine Wiederholung der Bundestagswahl für unnötig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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