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Block House: Rückruf veganer Burger-Brötchen – in ganz Niedersachsen


Ganz Niedersachsen betroffen
Block House ruft Burgerbrötchen zurück

Von t-online, pb

Aktualisiert am 07.08.2025 - 07:34 UhrLesedauer: 1 Min.
Logo von Block House (Symbolfoto): Die Firma Block Foods AG bittet Kunden, zur Sicherheit auf den Verzehr zu verzichten.Vergrößern des Bildes
Logo von Block House (Symbolfoto): Die Firma Block Foods AG bittet Kunden, zur Sicherheit auf den Verzehr zu verzichten. (Quelle: Marcus Brandt/dpa)
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Gefährliche Fremdkörper: Block House muss Brötchen in mehreren Bundesländern zurückrufen. Worum es geht.

Die Block Foods AG aus Hamburg ruft vorsorglich ihre Brioche Buns mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 21. und 22. August 2025 zurück. Das wurde am Mittwoch bekannt.

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Grund sind mögliche metallische Fremdkörper, die während der Produktion in die Brötchen gelangt sein könnten. Niedersachsen ist neben acht weiteren Bundesländern von dem Rückruf betroffen.

Nach Angaben der Block Foods AG, die Teil des Firmenimperiums von Eugen Block ist, ist ein technischer Schaden bei einem Zulieferer für die Kontamination verantwortlich. Obwohl der Hersteller einen Metalldetektor einsetzt, konnte der Verbleib der metallischen Teile nicht eindeutig geklärt werden. Daraufhin nahm das Unternehmen die betroffenen Produkte umgehend aus dem Verkauf.

Bundesweiter Rückruf in neun Ländern

Betroffen sind neben Niedersachsen auch Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Verbraucher sollten die 2x 80 Gramm-Packungen mit den genannten Haltbarkeitsdaten keinesfalls verzehren.

Die Block Foods AG erstattet den Kaufpreis auch ohne Vorlage eines Kassenbelegs. Kunden können die Produkte in der Filiale des Erwerbs oder direkt beim Unternehmen zurückgeben. Laut Hersteller wurde die Fehlerquelle beim Zulieferer identifiziert und behoben, die Erkennungsmaßnahmen wurden zusätzlich optimiert.

Alle anderen Chargen der Block House Brioche Buns sind nach Unternehmensangaben unbedenklich und können weiterhin verzehrt werden.

Verwendete Quellen
  • lebensmittelwarnung.de: Warnung vom 6. August 2025
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