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Wildeshausen: 19-Jähriger rast mit 100 km/h durch 30er-Zone


Illegales Rennen?
100 km/h in der 30er-Zone – junger Raser auf Drogen erwischt

Von t-online, MAS

21.08.2022Lesedauer: 1 Min.
Ein Auto rast über die Straße (Symbolfoto): Nicht nur das zu schnelle Fahren wurde ihm zum Verhängnis.Vergrößern des Bildes
Ein Auto rast über die Straße (Symbolfoto): Nicht nur das zu schnelle Fahren wurde ihm zum Verhängnis. (Quelle: Rolf Kremming/imago-images-bilder)
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Der Führerschein ist erstmal weg: Bei Bremen hat die Polizei einen Jugendlichen gestellt, der von Verkehrsregeln offenbar nicht allzu viel hielt.

Ein Jugendlicher hat nahe Bremen bei einer einzigen Fahrt zahlreiche Verkehrsregeln ignoriert – und war mehr als dreimal so schnell wie erlaubt unterwegs. Polizeibeamten fiel nach eigenen Angaben am Sonntagmorgen gegen 5.30 Uhr ein Auto im Bereich der Straße "Am Umspannwerk" auf, das augenscheinlich überfüllt war.

Bevor die Polizisten dem Fahrer Anhaltesignale zeigen konnte, raste dieser über die Visbeker Straße, die Gutenbergstraße und anschließend über den Bargloyer Weg davon. Weil der Fahrer mit mehr als 100 km/h in der 30er-Zone unterwegs war, konnte die Polizei ihn erst im Bereich des Bargloyer Weges einholen und kontrollieren.

Sieben Personen im Auto – keiner angeschnallt

Im Auto hatten sich sieben Personen befunden, von denen niemand angeschnallt gewesen sei, teilt die Polizei mit. Beim Fahrer handelte es sich um einen 19-Jährigen aus Garrel. Während der Verkehrskontrolle ergaben sich Hinweise, dass der 19-Jährige unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen könnte.

Ein Drogen-Vortest reagierte auf THC und Kokain, sodass dem jungen Mann eine Blutprobe entnommen wurde. Aufgrund der extremen Fahrweise und einzelner Zeugenaussagen ergab sich zudem der Verdacht, dass sich der 19-Jährige ein illegales Autorennen geliefert habe, so die Polizei.

Sein Führerschein wurde beschlagnahmt und die Weiterfahrt untersagt. Des Weiteren wird sich der Autofahrer aufgrund des Drogeneinflusses im Verkehr und dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten müssen.

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