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Patientenmörder Niels Högel: Ex-Vorgesetzte werden wohl freigesprochen


Landgericht Oldenburg
Patientenmörder Niels Högel: Ex-Vorgesetzte werden wohl freigesprochen

Von dpa
20.09.2022Lesedauer: 2 Min.
Akten liegen in einem Landgericht auf dem Tisch Symbolfoto): Niels Högel wurde wegen 85-fachen Mordes verurteilt, seine Vorgesetzten werden wohl unbehelligt davon kommen.Vergrößern des BildesAkten liegen in einem Landgericht auf dem Tisch (Symbolfoto): Niels Högel wurde wegen 85-fachen Mordes verurteilt, seine Vorgesetzten werden wohl unbehelligt davon kommen. (Quelle: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild)
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Mindestens 85 Menschenleben hat Patientenmörder Niels Högel auf dem Gewissen. Seine ehemaligen Chefs werden hingegen wohl straffrei davon kommen.

Alle sieben angeklagten Ex-Vorgesetzten des Patientenmörders Niels Högel aus den Kliniken Oldenburg und Delmenhorst können auf einen Freispruch hoffen. Bisher habe die Beweisaufnahme ein vorsätzliches Handeln der Angeklagten "nicht mit einer für eine Verurteilung ausreichenden Gewissheit belegt", teilte das Landgericht Oldenburg am Dienstag in einer Einschätzung mit.

Die sieben Angeklagten sind wegen Beihilfe zum Totschlag beziehungsweise versuchten Totschlags durch Unterlassen angeklagt. Vorläufige Einschätzungen seien ein gängiges Mittel, um Verfahren für alle Beteiligten transparent zu halten, sagte ein Gerichtssprecher.

Hintergrund des seit Februar laufenden Verfahrens sind die Verbrechen des Ex-Pflegers Högel. Er tötete Patienten, indem er ihnen nicht verordnete Medikamente spritzte. 2019 wurde Högel dafür wegen 85 Morden zu lebenslanger Haft verurteilt.

Urteil wird für den 25. Oktober erwartet

Mit dem Verfahren gegen die Ex-Vorgesetzten – drei Ärzte, drei leitende Pflegerinnen und Pfleger und ein Ex-Geschäftsführer der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst – will das Gericht klären, ob diese eine Mitverantwortung tragen. Das Urteil wird für den 25. Oktober erwartet.

Die Schwurgerichtskammer machte in ihrer Einschätzung klar, dass in den Kliniken zwar das Misstrauen gegen Högel stetig wuchs. Das Unbehagen gegenüber Högels Verhalten sei aber für die Feststellung eines auch nur bedingt vorsätzlichen Verhaltens nicht ausreichend. Dies sei aber Voraussetzung für eine Verurteilung.

Das Landgericht hatte bereits im Juli eine gleichlautende vorläufige Einschätzung zu den Angeklagten aus dem Oldenburger Klinikum abgegeben. Diese wurde nun bestätigt und um die für die drei Angeklagten aus dem Klinikum Delmenhorst ergänzt. In Betracht kommende Vorwürfe der Fahrlässigkeit wären verjährt, teilte das Landgericht weiter mit.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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