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Oldenburg: Mutter und Tochter lassen Mann verwahrlosen – Mordanklage


Räumten sie sein Konto leer?
Mutter und Tochter lassen pflegebedürftigen Mann sterben – Mordanklage

Von t-online, stk

14.06.2023Lesedauer: 3 Min.
Eine Frau hält die Hand eines pflegebedürftigen Mannes (Symbolfoto): Das Amtsgericht Vechta sah sich den Fall genauer an und kam zum Schluss, die Frauen wegen Mordes anzuklagen.Vergrößern des BildesEine Frau hält die Hand eines pflegebedürftigen Mannes (Symbolfoto): Das Amtsgericht Vechta sah sich den Fall genauer an und kam zum Schluss, die Frauen wegen Mordes anzuklagen. (Quelle: IMAGO/JOKER/Ines Baier)
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Sie gaben vor, ihn zu pflegen, doch am Ende starb der Mann unter großen Qualen. Davon ist ein Gericht überzeugt und klagt die Frauen nun wegen Mordes an.

Seinen Glauben in die Menschlichkeit hat ein 63-jähriger Mann vermutlich mit dem Tod bezahlt. Davon jedenfalls ist die Staatsanwaltschaft in Oldenburg überzeugt und hat zwei Frauen wegen gemeinschaftlichen Mordes angeklagt. Das teilte das Landgericht in Oldenburg mit. Die Frauen sollen vorgegeben haben, sich um den damals schwer pflegebedürftigen Mann zu kümmern. Doch letztlich starb der Rentner an den Folgen lange Zeit nicht behandelter Erkrankungen, so der Vorwurf.

Der Fall geht auf das Jahr 2016 zurück. Der Mann hatte damals allein auf einem Resthof in Arkeburg/Goldenstedt bei Vechta gelebt. Dann sollen sich die beiden Frauen, Mutter und Tochter, bei ihm unter dem Vorwand "eingenistet" haben, sie würden ihn pflegen wollen, heißt es vom Landgericht Oldenburg. Doch die Angeklagten taten den Vorwürfen nach lange Zeit: nichts.

Frauen besaßen "umfassende Vollmacht"

Und das hatte laut Anklage auch einen ganz bestimmten Grund: Der 63-Jährige soll den beiden Frauen vor seinem Tod eine "umfassende Vollmacht" ausgestellt haben. Diese habe besagt, dass die Angeklagten "in allen vermögensrechtlichen, persönlichen und sonstigen nicht vermögensrechtlichen Angelegenheiten" für den Senior entscheiden konnten.

Zwar habe die Vollmacht auch enthalten, dass Mutter und Tochter sich um "das Wohl und Wehe des Geschädigten zu kümmern" hatten, doch all das taten sie nicht, lautet der Vorwurf. Statt in seinem Namen Entscheidungen zu seinem Wohl zu treffen, hätte das Duo den Mann "seinem eigenen Schicksal überlassen", was letztlich zu seinem Tode geführt habe.

Die Frauen sollten unter anderem genau überwachen, welche Medikamente der Mann wann einzunehmen hatte. Die Tabletten seien für seinen Gesundheitszustand "zwingend erforderlich" gewesen. Doch all das hätten die Angeklagten unterlassen. 2016 und bis zum Sommer 2017, so berichtete es damals die "Nordwest-Zeitung" (NWZ), sei der Mann von den Frauen noch versorgt worden, ab dann hätten sie jegliche Pflegemaßnahmen eingestellt. Im Juli 2018 starb der Mann an den Folgen einer schweren Nierenbeckenentzündung.

Räumten sie sein Konto leer?

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erwirken wollen, das Amtsgericht in Vechta sah jedoch einen hinreichenden Tatverdacht wegen Totschlags durch Unterlassen gegen die Frauen und gab den Fall an das Landgericht in Oldenburg ab. Die Kammer dort entschied nun, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht komme. Das mögliche Motiv der Frauen: Habgier.

Die Angeklagten im Alter von 65 und 31 Jahren sollen 2017 vom Konto des Mannes 91.530 Euro abgehoben haben. Im Jahr 2018 dann nochmal 28.000 Euro. Die Anklage will hier entsprechend das Tatmotiv der Habgier erkannt haben. Insgesamt soll das Vermögen des Mannes rund 550.000 Euro betragen haben. Ein Großteil davon ergab sich wohl aus dem Besitz mehrerer Immobilien.

Mann hatte striktes Besuchsverbot

In einem früheren Prozess gegen die Frauen hatte ein Rechtsmediziner davon berichtet, dass der Mann über ein Jahr lang nicht medizinisch versorgt worden war. Dabei habe er über längere Zeit starke Schmerzen gehabt. Zudem sollen die Frauen ihm rund ein Jahr lang jeglichen Besuch strikt verboten haben, zitierte die "NWZ" einen Rechtsmediziner.

Prozessbeginn ist am Dienstag, 20. Juni, um 10 Uhr. Das Landgericht in Oldenburg hat zunächst acht weitere Prozesstage terminiert. Bei einer Verurteilung wegen Mordes drohen Mutter und Tochter lebenslange Haftstrafen.

Verwendete Quellen
  • landgericht-oldenburg.niedersachsen.de: Mitteilung
  • nwzonline.de: "Nahmen Mutter und Tochter seinen Tod billigend in Kauf?"
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