19 Jahre nach Tod in Zelle Mahnmal erinnert an fatalen Brechmitteleinsatz der Polizei

2004 wird der Asylbewerber Laye-Alama Condé in einer Bremer Polizeizelle so schwer verletzt, dass er stirbt. Jetzt soll ein Mahnmal an seinen Fall erinnern.
Der Entwurf für den Gedenkort für Opfer von Brechmittel-Einsätzen in Bremen steht fest. Das Mahnmal der südafrikanischen Künstlerin Usha Seejarim mit dem Titel "Death by Drowning" werde neben dem Gerhard-Marcks-Haus errichtet, wie das Kulturressort am Mittwoch mitteilte. Es soll an die Praxis der Polizei erinnern, die mutmaßlichen Drogenhändlern zwischen 1991 und 2005 in weit mehr als tausend Fällen das Brechmittel verabreichte.
Das Mahnmal bildet sich aus den Buchstaben für das englische Wort "force" für Gewalt. Die südafrikanische Künstlerin will damit auf Polizeigewalt und Rassismus gegen schwarze Menschen aufmerksam machen. Die am Boden liegenden Buchstaben sollen zum Verweilen und Nachdenken anregen, aber nicht viel Bequemlichkeit bieten: Die metallische Oberfläche wird im Winter kalt und im Sommer heiß sein und auf das klinisch-sterile Umfeld verweisen, in dem das Brechmittel verabreicht wurde.
35-Jähriger kommt unter grausamen Umständen zu Tode
Der Gedenkort soll insbesondere an den Asylbewerber Laye-Alama Condé aus Sierra Leone erinnern, der 2004 in Polizeigewahrsam wegen des Brechmittels starb. Polizeibeamte hegten den Verdacht, der Mann würde ein Drogenhändler sein und brachten ihn in eine Polizeiwache. In der dortigen Zelle verabreichte ein hinzugerufener Arzt dem damals 35-jährigen Brechmittel.
Man vermutete, er habe Rauschgift geschluckt, was sich später auch bewahrheitete. Unter Zwang – Condé wurde an Armen und Beinen gefesselt – führten die beiden Beamten ihm eine Magensonde ein.
Condé wehrte sich massiv und wollte immer wieder verhindern, das Erbrochene auszuspucken. Letztlich verschluckte sich der 35-Jährige an einer Mischung aus Wasser und Mageninhalt und erlitt durch eine Unterversorgung seines Gehirns mit Sauerstoff schwerwiegende Schäden. Am 7. Januar 2005 – der Brechmitteleinsatz erfolgte am 27. Dezember 2004 – starb er in einer Klinik.
Verantwortliche kommen mit Freispruch davon
Die Bremer Polizei und die Landesregierung entschuldigten sich in den vergangenen Jahren für ihr Vorgehen. Strafverfahren gegen den Arzt, der Condé das Brechmittel gab, endeten ohne Verurteilung. In einem späteren Prozess gelang es der Mutter des Verstorbenen immerhin, 10.000 Schmerzensgeld von der Stadt Bremen einzuklagen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stufte die Praxis 2006 als Verstoß gegen das Folterverbot ein.
Der Entwurf zum Mahnmal wurde von der Jury deshalb ausgewählt, weil es "durch seine intelligente Durchdringung der komplexen Thematik, die diesem Gedenkort zugrunde liegt", besteche, heißt es in der Begründung der Jury. Usha Seejarim gelinge es, "in Absetzung von traditioneller Denkmalrhetorik, einen würdevollen und gleichzeitig im Stadtbild markanten Gedenkort zu schaffen".
- senatspressestelle.bremen.de: "Mahnmal: "Force – Death by Drowning"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherche