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Bremen: Mindestlohn steigt – so viel haben Beschäftigte mehr im Geldbeutel


Bundesweit einmalig
Mindestlohn in Bremen steigt – so viel gibt es mehr

Von t-online, stk

01.11.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0764796179Vergrößern des Bildes
Mindestlohn (Symbolfoto): In Bremen und Bremerhaven erhalten die Menschen mehr Geld für ihre Arbeitskraft. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/stockfotos-mg/imago)

Er steigt, aber nur minimal: Das Bundesland Bremen erhöht seinen Mindestlohn. Bereits 2025 erfolgt die nächste Steigerung.

Ab dem 1. November gibt es etwas mehr im Portemonnaie: Dann erhöht sich der Landesmindestlohn im Land Bremen von bisher 12,41 auf 13,46 Euro pro Stunde brutto. Diese Anpassung betrifft Beschäftigte des Landes sowie der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Auch Arbeitnehmer, die im Rahmen öffentlicher Auftragsvergaben tätig sind oder bei Einrichtungen arbeiten, die Zuwendungen des Landes oder der Kommunen erhalten, werden von dieser Erhöhung profitieren. Das teilte eine Sprecherin des Arbeitsressorts am Freitag mit.

Arbeitssenatorin Claudia Schilling (SPD) begrüßt den Schritt ausdrücklich: "Die Anhebung des Landesmindestlohns ist ein wichtiger Schritt, damit die Menschen gerade in Zeiten steigender Preise spürbar mehr Geld in der Tasche haben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können."

Zum Jahreswechsel: Mindestlohn steigt erneut

Grundlage der Lohnerhöhung ist das Eingangsentgelt des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), an den der Landesmindestlohn gekoppelt ist. Die nächste Erhöhung dieses Tarifs ist bereits für den 1. Februar 2025 geplant. Dann soll der Landesmindestlohn auf 14,28 Euro steigen.

Aufgrund der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern kann Bremen den Mindestlohn nur innerhalb seines eigenen Einflussbereichs festlegen. Trotzdem setze das Bundesland mit dieser Maßnahme bundespolitische Akzente, da aktuell der Bundesmindestlohn bei 12,41 Euro liegt und erst im Februar 2025 auf 12,82 Euro angehoben wird.

Es sei dem Senat ein wichtiges Anliegen gewesen, dass der Mindestlohn ausreicht, um die Existenz einer alleinstehenden vollzeitbeschäftigten Person zu sichern. Daher hatte sich Bremen bereits 2022 erfolgreich dafür eingesetzt, den Mindestlohn anzuheben. Mit dem nun erzielten Erfolg sei jedoch nicht Schluss, betonte Schilling: "Der Landesmindestlohn kann ausschließlich eine verbindliche Marke am unteren Ende der Entgeltskala setzen. Für gute Löhne brauchen wir vor allem gute Tarifverträge."

Verwendete Quellen
  • senatspressestelle.bremen.de: Mitteilung vom 1. November 2024
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