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Bremen: Rechtsextremer nach Brandstifung 5 Jahre ins Gefängnis


Brandanschlag in Bremen
Haftstrafe für Rechtsextreme nach Angriff auf Jugendzentrum

Von t-online, dpa
22.05.2025 - 16:29 UhrLesedauer: 2 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:250522-935-604754Vergrößern des Bildes
Das Jugendzentrum in Bremen, wo ein Brandanschlag verübt wurde (Archivbild): Jetzt wurde ein 29 Jahre alter Angeklagter zu einer Freiheitsstrafe von knapp fünf Monaten verurteilt. (Quelle: Sina Schuldt / dpa)
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Fünf Jahre nach dem Brand in einem linken Jugendzentrum hat das Landgericht Bremen geurteilt: Ein 29-Jähriger aus der rechten Szene muss für fast fünf Jahre ins Gefängnis – wegen Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung.

Hass als Tatmotiv: Ein 29 Jahre alter Mann aus dem rechtsextremen Spektrum ist am Mittwoch vom Landgericht Bremen zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Februar 2020 in einem linken Jugendzentrum Feuer legte – aus Verachtung für politisch Andersdenkende.

Rund 30 Menschen hielten sich damals bei einem Konzert im Gebäude auf. Schwer verletzt wurde niemand, doch mehrere Personen erlitten Rauchvergiftungen und psychische Probleme.

"Kein geplanter Anschlag – aber auch kein Versehen"

"Es war kein von langer Hand geplanter Anschlag", sagte der Vorsitzende Richter. Dass der Angeklagte allerdings – wie in der Verhandlung behauptet – das Feuer versehentlich ausgelöst habe, glaubte das Gericht nicht. Der Mann habe im ersten Stock des Hauses einen Jackenärmel angezündet, in der Absicht, "beim Feind" Schaden zu verursachen.

Dass sich das Feuer im Gebäude ausbreiten und Menschen zu Schaden kommen könnten, habe der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen. In den Räumen hatte er zudem Aufkleber der rechtsextremen Partei "Die Rechte" hinterlassen.

Zwei Mitwisser erhalten Bewährungsstrafen

Mitangeklagt waren zwei Männer im Alter von 35 und 41 Jahren. Sie wurden wegen unterlassener Hilfeleistung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zwar seien sie keine Mittäter oder Gehilfen gewesen, so das Gericht – "Der Begriff des Mitwissers trifft es am besten", erklärte der Richter.

Beide hätten beobachtet, wie der Dritte im Bunde Kleidung anzündete, ohne einzuschreiten. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Halten sie sich an die Auflagen, müssen sie nicht ins Gefängnis.

Protest während Urteilsverkündung

Während der Urteilsverkündung versammelten sich Demonstrierende vor dem Bremer Landgericht. Mit Plakaten und Trommeln protestierten sie gegen Rechtsextremismus. Ein Transparent trug die Aufschrift: "Nie wieder Faschismus".

Verwendete Quellen
  • dpa Nachrichtenagentur
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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