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Grünes Gewölbe: Mann soll Juwelen zurückkaufen – und flüchtet mit 40.000 Euro


Einbruch ins Grüne Gewölbe
Niederländer soll Juwelen zurückkaufen – und flüchtet mit 40.000 Euro

Von t-online, mgr

Aktualisiert am 01.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein 54-jähriger muss sich vor dem Landgericht Dresden verantworten: Er war bereits einschlägig vorbestraft.Vergrößern des BildesEin 54-jähriger muss sich vor dem Landgericht Dresden verantworten: Er war bereits einschlägig vorbestraft. (Quelle: Montage (imago, SKD))
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Mit einem großen Geldbetrag sollte er den gestohlenen Adler-Orden aus dem Grünen Gewölbe zurückkaufen: Nun steht ein 54-Jähriger vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft Dresden weitet ihre Ermittlungen zum Einbruch ins Grüne Gewölbe aus und klagte einen Niederländer an. Laut Klageschrift bekam der 54-Jährige Ende 2021 von den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) 40.000 Euro. Die sollte er verwenden, um sie dabei zu unterstützen, den beim Einbruch ins Grüne Gewölbe entwendeten gestohlenen Bruststern des polnischen Weißen Adler-Ordens zurückzukaufen, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwochvormittag mit.

Der Angeklagte soll den SKD in Antwerpen seine Hilfe angeboten haben, obwohl er gewusst haben soll, dass er keinen Zugriff auf das Schmuckstück hatte. Stattdessen flüchtete er mit den 40.000 Euro.

In Niederlanden erheblich vorbestraft

Der Mann ist in den Niederlanden bereits erheblich und einschlägig vorbestraft, seit März 2022 saß er dort wegen einer anderen Sache in Haft. Das Amtsgericht Dresden erließ einen Europäischen Haftbefehl gegen ihn. Im Herbst wurde er nach Deutschland gebracht und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Über die Zulassung der Anklage entscheidet nun das Dresdner Landgericht. Derzeit befindet er sich in Untersuchungshaft.

Bei dem Einbruch ins Grüne Gewölbe im November 2019 war kulturhistorisch wertvoller Juwelenschmuck aus dem 18. Jahrhundert gestohlen worden. Sechs Angeklagten wird deswegen derzeit vor dem Landgericht der Prozess gemacht. Drei von ihnen gestanden eine Beteiligung an der Tat. Ein Großteil der Beute wurde Mitte Dezember zurückgegeben.

Verwendete Quellen
  • medienservice.sachsen.de: Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 1. März 2023
  • Mit Material der dpa
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