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Prozess in Freiberg: Sohn hebt tote Mutter in Badewanne auf – Freispruch


Betrugsprozess in Freiberg
Sohn hebt tote Mutter in Badewanne auf – Freispruch

Von t-online, mtt

03.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Badewanne (Symbolbild): Über Monate hinweg ließ der Sohn die Leiche seiner Mutter in der Wanne.Vergrößern des BildesBadewanne (Symbolbild): Über Monate hinweg ließ der Sohn die Leiche seiner Mutter in der Wanne. (Quelle: Eggert/imago images)
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Als seine Mutter starb, wickelte sie der erwachsene Sohn in Folie und sagte nichts. Das bescherte ihm über Monate 21.000 Euro Rente.

Oliver H. ist vom Amtsgericht Freiberg freigesprochen worden. Angeklagt war der 55 Jahre alte Mann wegen Betrugs, die Staatsanwaltschaft hatte ihm "Kaltschnäuzigkeit" attestiert und 14 Monate Haft gefordert.

Wie es letztlich auch das Gericht als erwiesen ansah, hatte H. seine Mutter nach deren Tod in Folie eingeschweißt und vakuumiert, später in der Badewanne platziert und niemandem mitgeteilt, dass sie gestorben war. Von Mai 2019 bis Januar 2020 kassierte der Sohn auf diese Weise die Rente der Mutter, während sie tot in der Wanne lag.

Gericht: Unterlassung nur bei Pflicht zum Handeln strafbar

Insgesamt flossen in diesen Monaten 21.000 Euro auf ihr Konto. Der Sohn, der eine Vollmacht hatte, habe das Geld abgehoben und ausgegeben, sagte eine Sprecherin des Gerichts t-online. Bis er, so berichtete es zuerst die "Bild"-Zeitung, irgendwann nicht mehr konnte und sich einem Mitarbeiter des Kassenärztlichen Bereitschaftsdiensts offenbarte.

Anders als die Staatsanwaltschaft sah der Richter im monatelangen Verschweigen am Freitag allerdings keine Straftat. Gerichtssprecherin Barbara Kaltschik erklärt die Argumentation zusammengefasst so: "Der Sohn hat ja nichts getan. Er hat bloß nichts gesagt."

Etwas zu unterlassen, sei nur dann strafbar, wenn es eine Pflicht zum Handeln gebe. Und laut Richter existiere eben keine rechtliche Pflicht, den Tod eines Verwandten bei einer Versicherung zu melden.

Urteil in Freiberg: Um Rückzahlung ging es nicht

Ob die Staatsanwaltschaft sich von dieser Argumentationslinie überzeugen ließ, ist noch unklar: "Sie hat jetzt eine Woche Zeit, um eventuell Berufung einzulegen", erklärte Gerichtssprecherin Kaltschik t-online. Und noch eine weitere Frage sei am Freitag offen geblieben: "Ob der Sohn das kassierte Geld zurückzahlen muss, darum ging es heute gar nicht."

Laut "Bild" war H. bereits wegen Verstoßes gegen das Bestattungsgesetz zu einem Bußgeld von 228,50 Euro verdonnert worden, nachdem er aufgeflogen war. Zudem sei er unter anderem wegen Insolvenzverschleppung vorbestraft.

Verwendete Quellen
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