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Sachsen verlängert Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge


Entgegen Ansage des Innenministers
Sachsen verlängert Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge

Von t-online
Aktualisiert am 03.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein ukrainisches Kennzeichen: Das könnte auf deutschen Straßen bald ein seltenerer Anblick sein.Vergrößern des BildesEin ukrainisches Kennzeichen: Bis Ende Juni wurde die Übergangsfrist verlängert. (Quelle: Christian Ohde/imago images)
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Innenminister Armin Schuster hatte bei ukrainischen Autofahrern für Verunsicherung gesorgt. Ganz anders äußerte sich der zuständige Minister.

Für immer mehr Ukrainer läuft die einjährige Übergangsfrist mit garantierter Haftpflichtversicherung aus. Wie es nun weitergeht, war lange unklar: Bislang hatte lediglich Niedersachsen die Regelung für ukrainische Fahrzeuge verlängert, wie das niedersächsische Verkehrsministerium mitteilte.

Jetzt hat auch Sachsen nachgezogen und die Ausnahmeregelung für ukrainische Fahrzeuge bis zum 30. Juni 2023 verlängert: Fahrzeuge mit einer gültigen Zulassungsbescheinigung und einem ausreichenden Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in der Ukraine dürfen weiterhin am Verkehr teilnehmen.

"Unkomplizierte Lösung gefunden"

Zuvor hatte Innenminister Armin Schuster mit einer Aussage in der Bildzeitung verunsichert, dass es keinen Spielraum mehr gebe: "Wir behandeln diese Fahrzeuge wie jedes andere ohne gültige Zulassung oder Versicherung, legen sie still."

Der zuständige Verkehrsminister Martin Dulig äußerte sich am Montagabend gegenteilig: "Ich freue mich, dass wir zusammen für die Betroffenen, die bei uns Schutz suchen, eine unkomplizierte Lösung finden konnten, sodass sie auch in Deutschland weiter mobil sein können, ohne dass große Kosten auf sie zukommen."

Verwendete Quellen
  • Mitteilung des Sächsischen Verkehrsministerium
  • bild.de: Sachsens Innenminister droht, Ukraine-Autos stillzulegen
  • mw.niedersachsen.de: Zulassung von ukrainischen Fahrzeugen: Niedersachsen verlängert Ausnahmeregelung
  • Beschluss der VMK zur Ukraine
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