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Dresden: 15-Jährige in Tiefgaragenzufahrt vergewaltigt – Täter bewaffnet


Mund zugehalten und weggezerrt
15-Jährige in Tiefgaragenzufahrt vergewaltigt

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 18.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Polizeiauto in Dresden (Symbolbild): Ermittlungen führten bereits im Januar zur Festnahme des Verdächtigen.Vergrößern des BildesPolizeiauto in Dresden (Symbolbild): Ermittlungen führten bereits im Januar zur Festnahme des Verdächtigen. (Quelle: Schäfer/imago images)
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In Dresden ist eine 15-Jährige Opfer eines Gewaltverbrechens geworden. Ein Mann wollte angeblich mit ihr sprechen – dann zerrte er sie fort.

Ein 26 Jahre alter Mann soll in Dresden eine 15-Jährige vergewaltigt haben. Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, wurde mittlerweile Anklage erhoben.

Die Tat soll sich demnach bereits am 17. Dezember 2022 zwischen 23 und 23.30 Uhr ereignet haben. Die Jugendliche war mit Freundinnen unterwegs, nach Zeugenaussagen belästigte der Mann die Mädchen, die sich das verbaten.

Staatsanwaltschaft Dresden: Vergewaltiger hatte ein Klappmesser

Unter dem Vorwand, mit der 15-Jährigen reden zu wollen, lockte der mutmaßliche Täter die Jugendliche weg von der Gruppe. Dann soll er sie unvermittelt gepackt und in der Königsbrücker Straße in die Zufahrt zu einer in einem Hinterhof liegenden Tiefgarage gezerrt haben.

Dort fiel er den Ermittlungen zufolge über das Mädchen her. Damit sie nicht um Hilfe schreien konnte, soll er ihr den Mund zugehalten haben.

"Dabei soll er griffbereit in seiner Jackentasche ein Klappmesser mit sich geführt haben", schreibt die Staatsanwaltschaft Dresden. "Der Geschädigten gelang es nach einigen Minuten, sich loszureißen und zu fliehen."

Mutmaßlicher Täter sitzt in U-Haft

Drei Wochen später, am 6. Januar, wurde der Verdächtige gefasst. Wie die Ermittler auf seine Spur kamen, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Die Rede ist bloß von "intensiven Ermittlungen".

Seitdem befindet sich der 26-Jährige in Untersuchungshaft. Vorgeworfen wird ihm schwere Vergewaltigung. Der Mann ist nicht vorbestraft, er selbst gibt den sexuellen Kontakt zwar zu, behauptet laut Staatsanwaltschaft aber, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen.

Jetzt liegt die Sache beim Landgericht Dresden: Es muss über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Verwendete Quellen
  • medienservice.sachsen.de: Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 18. April 2023
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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