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"Letzte Generation": Zivil-Polizist zerrt Aktivisten von Straße – zurecht?


Nicht im Dienst, aber im Recht
Polizist in Zivil zieht "Letzte Generation" von Straße – Körperverletzung?

Von t-online, mgr

Aktualisiert am 17.05.2023Lesedauer: 1 Min.
Aktivistin der "Letzten Generation" wird von Polizei weggetragen (Archivbild): Der teils angewandte Schmerzgriff ist rechtens.Vergrößern des BildesAktivistin der "Letzten Generation" wird von Polizei weggetragen (Symbolbild): Wie die Staatsanwaltschaft am Montag in Dresden mitteilte, habe sich der Polizist nicht strafbar gemacht. (Quelle: IMAGO/ArcheoPix)
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Ein Polizist entschließt sich, eine Blockade der "Letzten Generation" zu beenden – obwohl er nicht im Dienst ist. Nun hat die Staatsanwaltschaft Dresden ihre Ermittlung abgeschlossen.

Es ist Mitte Februar, als Aktivisten der "Letzten Generation" die Kreuzung am Schillerplatz bereits zum zweiten Mal an diesem Morgen blockieren. Die Polizei ist nicht vor Ort, nur ein Polizeibeamter, der gerade nicht im Dienst ist, aber im Stau auf der Naumannstraße feststeckt.

Der 33-jährige Polizeibeamte entschloss sich, einen 19-jährigen Aktivisten unter unmittelbarem Zwang von der Straße zu zerren. Wie die Staatsanwaltschaft am Montag in Dresden mitteilte, habe sich der Polizist nicht strafbar gemacht. Das Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts einer Körperverletzung im Amt wurde eingestellt.

Video | Video zeigt waghalsige Aktion auf Berliner Autobahn
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Quelle: t-online

Gegenüber "Letzter Generation" als Polizist zu erkennen gegeben

Die Staatsanwaltschaft begründete ihre Entscheidung damit, dass davon auszugehen sei, dass sein Verhalten gerechtfertigt war: "Die maßvolle Anwendung unmittelbaren Zwangs erfolgte zur Beendigung der Störung des öffentlichen Straßenverkehrs und war hierfür geeignet, erforderlich und verhältnismäßig."

Dadurch, dass sich der 33-Jährige den Aktivisten gegenüber als Polizeibeamter zu erkennen gegeben hat, habe er sich in den Dienst versetzt.

Verwendete Quellen
  • medienservice.sachsen.de: Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 15. Mai 2023
  • Mit Materail der Nachrichtenagentur afp und dpa
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