Hat das Dresdner Rathaus "Nippel-Angst"? Ordnungsamt macht Welle wegen Oben-Ohne-Demo
Feministinnen wollen oben ohne durch Dresden radeln, mehrfach die Frauenkirche umrunden. Dürfen die das? Eine Prüfung des Ordnungsamtes sorgt für Aufsehen.
Eigentlich nichts Neues: Seit Jahren organisiert die Initiative "Gleiche Brust für alle" Demos in Deutschland. Mit blankem Busen radeln die Teilnehmerinnen durch Städte und fordern, Brüste zu "normalisieren", statt sie zu sexualisieren. Für den 1. Juli hat die feministische Gruppe nun in der Innenstadt von Dresden eine solche Demonstration angemeldet.
Doch noch steht eine Entscheidung der Veranstaltungs- und Versammlungsbehörde dazu aus. Die "Bild" berichtete, im Dresdner Rathaus herrsche "Nippel-Angst". Man sei dort angesichts der zur erwartenden Nacktheit "hochnervös".
Ämter und Kirchen sollen Hinweise auf nötige Auflagen geben
Insgesamt 15 Ämter und Institutionen seien vom Ordnungsamt in Kenntnis über die geplante Demo gesetzt oder um Hinweise ersucht worden, "welche Auflagen in den Bescheid aufzunehmen sind". Angeschrieben worden seien unter anderem die Dresdner Verkehrsbetriebe, die Sächsische Staatskanzlei von Ministerpräsident Michael Kretschmer und das Büro des Oberbürgermeisters.
Auch die Stiftung Frauenkirche und das katholische Dompfarramt seien um Auskunft gebeten worden, "ob gegen 14 Uhr ein Gottesdienst oder eine andere Veranstaltung in der Kathedrale oder der Frauenkirche stattfindet" – offenbar um das religiöse Empfinden von Kirchgängern zu schützen. Die angemeldete Demoroute führt nämlich auch an der katholischen Hofkirche vorbei und sogar mehrfach um die Frauenkirche auf dem Neumarkt herum.
Stadt Dresden: Alles ganz normal
Steckt hinter der behördlichen Anfragenflut vor der Oben-Ohne-Demo peinliche Prüderie? Die Stadt Dresden wehrt sich gegen diesen Eindruck. "Die Versammlungsbehörde hat gegen eine Versammlung dieser Art grundsätzlich keine Bedenken", teilte ein Sprecher der Stadt t-online am Donnerstag auf Anfrage mit. Die Vielfalt friedlicher Versammlungen und die Wahl auch ungewöhnlicher Kundgebungsmittel gehörten "zum demokratischen, bunten Stadtleben im 21. Jahrhundert".
Es sei völlig normal, dass öffentliche Institutionen vor Versammlungen um eine Stellungnahme gebeten würden, wenn deren Belange durch die Veranstaltung tangiert sein könnten. "Das betrifft gerade auch religiöse Einrichtungen, bei welchen die Religionsfreiheit gemäß Artikel 4 des Grundgesetzes berücksichtigt werden muss", schließt die Stellungnahme.
- bild.de: "Nippel-Angst im Dresdner Rathaus!"
- Anfrage an die Stadt Dresden
- dresden.de: Versammlungen in Dresden