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Silly-Sängerin Julia Neigel klagt gegen Corona-Verordnung von Sachsen


Prozess nach wenigen Minuten unterbrochen
Sängerin Julia Neigel klagt gegen Sachsen

Von dpa, mgr

27.07.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0262472558Vergrößern des Bildes"Silly"-Sängerin Julia Neigel beim beim Apoldaer Musiksommer 2023: Der Senat werde sich voraussichtlich erst im Winter mit dem Fall beschäftigen. (Quelle: Michael Kremer/imago-images-bilder)
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"Silly"-Sängerin klagt gegen Corona-Schutzverordnung. Nach wenigen Minuten ist die Verhandlung in Bautzen verschoben worden.

Die Verhandlung vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht um die Corona-Schutzverordnung ist nach wenigen Minuten vertagt worden. Der Senat ließ am Donnerstag einen ihrer Prozessbevollmächtigten nicht zu, es müssten weitere Erkundigungen eingeholt werden, sagte der Vorsitzende kurz nach dem Beginn.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen habe nicht prüfen können, ob es sich bei der von ihm vertretenen Künstlergewerkschaft Good Gouverment um eine Gewerkschaft im Sinne des Gesetzes handele. Der Senat werde sich nun voraussichtlich erst im Winter mit dem Fall beschäftigen, ein Termin stehe noch nicht fest.

Neigel klagt gegen die Corona-Schutzverordnung Sachsens vom 5. November 2021. Die Sängerin wirft dem Freistaat vor, nach Aufhebung der pandemischen Lage in Deutschland eine laut Infektionsschutzgesetz "gar nicht vorgesehene 2G-Impfpflicht" für Konzerte eingeführt und trotz Verbots für Monate alle Kulturbetriebe geschlossen zu haben. Die ohne konkrete Hotspot-Regelung und parlamentarischen Beschluss angeordneten Kultur-Lockdowns müssten generell juristisch überprüft werden.

Julia Neigel: "Schande, was mit unserem Land passiert"

Vor der Verhandlung sagte Neigel dem Nordkurier, dass zu vieles, was in der Corona–Zeit geschehen sei, nicht ignoriert werden könnte. Daher werde sie "nicht aufhören, die Aufarbeitung des Unrechts voranzutreiben. Das, was in unserem Land passiert ist, das ist eine Schande."

Nach der nun verschobenen Verhandlung verwies die Künstlerin darauf, dass kulturelle Teilhabe "ein Menschenrecht" sei. Das könne man nicht vergleichen "mit einem Luxusgeschäft, das mal zwei Wochen geschlossen ist". Mit ihrer Normenkontrollklage gehe es ihr "hier wirklich um das Prinzip, dass die Kultur so behandelt wurde, als ob sie nicht systemrelevant und als ob sie kein Menschenrecht wäre, und das stimmt einfach nicht".

Enttäuscht über die Aussetzung ist sie nicht, "dann haben wir noch mehr Zeit zur Vorbereitung", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. Es gebe ja immer wieder neue Erkenntnisse und Studien, die besser aufklärten. Neigel freute sich, dass auch Kollegen aus der Kulturszene, selbst aus Berlin, anreisten. Einige hätten draußen bleiben müssen, der Saal sei zu klein gewesen. Als die Sängerin ihn betrat, wurde sie mit Beifall begrüßt.

Die Vertretung des Freistaates wollte sich nicht inhaltlich äußern. Nach Angaben des Sozialministeriums gab es bisher insgesamt 690 Eil- und Hauptsacheverfahren gegen solche Verordnungen während der Corona-Pandemie. In 551 davon wurde zu Gunsten des Freistaates entschieden, in 24 teilweise für die Kläger und 39 erledigten sich anderweitig – 76 sind noch offen. Neigels Antrag im Eilverfahren hatte das OVG per Beschluss zurückgewiesen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • nordkurier.de: Julia Neigel sieht als "Schande, was in unserem Land passiert ist"
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