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Dresden: Tödliche Messerattacke in Straßenbahn –Mann soll in Psychiatrie


Mann verstarb im Krankenhaus
Tödlicher Messerangriff: Beschuldigter soll in Psychiatrie

Von t-online, nhe

24.11.2023Lesedauer: 1 Min.
Polizeifahrzeuge stehen vor einer Straßenbahn in Dresden: Am Samstagmorgen kam es in der Tram zu einem Messerangriff.Vergrößern des BildesPolizeifahrzeuge stehen vor einer Straßenbahn in Dresden: Im Juli kam es in der Tram zu einem Messerangriff. (Quelle: xcitepress/Benedict Bartsch)
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Fast fünf Monate nach einem tödlichen Messerangriff in einer Straßenbahn in Dresden gibt es Neuigkeiten in dem Fall. Der Täter war demnach schuldunfähig.

Nach einer tödlichen Messerattacke in einer Dresdner Straßenbahn hat die Staatsanwaltschaft beantragt, den Tatverdächtigen in eine Psychiatrie unterzubringen. Das teilte die Anklagebehörde am Freitag mit. Der Mann wird den Angaben zufolge des Mordes verdächtigt.

Zu der Tat kam es am 8. Juli 2023 gegen 10.20 Uhr in der stadteinwärts fahrenden Bahn der Linie 7 an der Haltestelle Koblenzer Straße. Der 33-jährige Tatverdächtige soll dort in die Straßenbahn eingestiegen sein und einem 40-Jährigen – "mit Tötungsvorsatz", so die Staatsanwaltschaft – mehrfach in den Rücken gestochen haben. Für das Opfer kam jede Hilfe zu spät, es verstarb etwa 20 Minuten später im Krankenhaus. Der Angegriffene hatte den Angaben zufolge nicht mit der Attacke des Tatverdächtigen gerechnet.

Mann erstochen: Täter noch am Tatort festgenommen

Der Mann konnte damals von der Polizei widerstandslos festgenommen werden, die Tatwaffe wurde sichergestellt. Wie ein Reporter vor Ort berichtete, sei am Tatort eine große Blutlache zu sehen gewesen. Das Gebiet wurde weiträumig abgesperrt. Mehr zu der Attacke lesen Sie hier.

Die Unterbringung in der Psychiatrie erläutert die Staatsanwaltschaft so: Der Tatverdächtige soll an einer schweren psychischen Erkrankung leiden und bei der Tatausführung schuldunfähig gewesen sein. Er befand sich den Angaben zufolge vom 8. Juli bis zum 7. September in Untersuchungshaft, anschließend bereits einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Das Landgericht Dresden muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren entscheiden.

Verwendete Quellen
  • medienservice.sachsen.de: Pressemitteilung vom 24. November 2023
  • t-online.de: "Tödlicher Messerangriff in Straßenbahn"
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