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"Beewashing"-Prozess | Dresden: Jan Böhmermann geht in Berufung


Streit mit Imker um Honig-Werbung
"Beewashing"-Prozess: Böhmermann geht in Berufung

Von dpa, nhe

13.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Imker Rico Heinzig neben einem Plakat mit dem Foto des Moderators Jan Böhmermann:Vergrößern des BildesImker Rico Heinzig neben einem Plakat mit dem Foto des Moderators Jan Böhmermann: (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa)
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Der von TV-Satiriker Jan Böhmermann in dessen Sendung vorgeführte Imker aus Sachsen hat den Spieß umgedreht und das als Werbung genutzt. Der Moderator klagte und verlor vor Gericht.

Der juristische Honig-Streit zwischen TV-Satiriker Jan Böhmermann und einem sächsischen Imker geht in die nächste Instanz. Die Anwälte des Moderators haben Berufung gegen das erste Urteil des Landgerichts Dresden in der Sache eingelegt. Die Schrift sei am 7. März eingegangen, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur sagte. Der zuständige 4. Senat werde sich mit der Sache befassen und entscheiden oder verhandeln.

Böhmermann wollte Bienenzüchter und Honigproduzent Rico Heinzig aus Meißen den Vertrieb von und die Werbung für einen nach einer Sendung des "ZDF Magazin Royale" im November 2023 kreierten "Beewashing"-Honig mit dessen Namen und Gesicht verbieten. Eine Zivilrichterin hatte das Ansinnen eines Verbots mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 8. Februar aber als "in der Sache unbegründet" zurückgewiesen.

Imker hatte "ein geeignetes Mittel" gefunden

Aus Sicht der Zivilrichterin hatte Heinzig "ein geeignetes Mittel" gefunden, sich für eine begrenzte Zeit auf satirische Weise und für die Öffentlichkeit klar erkennbar mit dem Fall auseinanderzusetzen. Die Werbung würde an ein zeitgeschichtliches Ereignis anknüpfen, nicht nur an die Prominenz des Moderators. Die limitierte Anzahl an "Beewashing"-Honiggläsern hätte dies unterstrichen. Der Moderator müsse Reaktionen derer in Kauf nehmen, die durch seine Beiträge ins Rampenlicht gezogen und beeinträchtigt würden.

Weder die Verwendung des Bildes noch die Namensnennung würden die Persönlichkeitsrechte Böhmermanns verletzen, urteilte die Richterin zudem. Darüber hinaus sei Böhmermann "zweifelsfrei auch Markenzeichen und Aushängeschild der Sendung, sodass er nicht behaupten kann, am öffentlich diskutieren Ereignis nicht selbst beteiligt gewesen zu sein", so die Richterin. Das Bild sei nicht einmal unvorteilhaft, sondern zeige Böhmermann in einer "spitzbübischen" Pose, hieß es weiter. Mehr zu der zurückgewiesenen Klage des Landgerichts lesen Sie hier.

"Die wollen mich mürbe machen"

Heinzig war ohne vorherige Rückfrage in einem Bericht über Firmen genannt und gezeigt worden, die "Beewashing" als eine Form des Greenwashings betreiben würden – ein Wortspiel aus Greenwashing und dem englischen Wort für Bienen. Als satirische Reaktion brachte der Unternehmer einen "Beewashing"-Honig heraus und warb dafür in einem Dresdner Supermarkt mit Namen, Bild und Zitaten aus der Sendung. Eine Unterlassungserklärung der Gegenseite hatte Heinzig verweigert – und Böhmermann daraufhin geklagt.

Die Gegenseite spiele auf Zeit, "die wollen mich mürbe machen", bis ihm Geld und Geduld ausgingen, kommentierte Heinzig die Entwicklung. Angesichts der Eindeutigkeit des erstinstanzlichen Urteils "bin ich enttäuscht, das ist kein schöner Stil". Aufgeben werde er dennoch nicht. "Ich bin kein Streithansel, sondern rein in der Verteidigung, und muss auch keine Werbung damit machen." Er habe den ersten Prozess gewonnen, "wegen mir kann das so bleiben".

Vor der Urteilsverkündung hatte Heinzig den "Beewashing"-Honig aus dem Programm genommen, um im Erfolgsfall der Gegenseite eine mögliche Umsatzbeteiligung im Zusammenhang mit Schadenersatz zu vermeiden. Die laut dem Imker begehrten Restbestände des Streitobjekts bleiben nun weiter unter Verschluss – bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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