"Vertrauen endgültig verloren" Aufruf zu Corona-"Spaziergang": Polizist verliert Beamtenstatus

Ein Ex-Polizist fällt durch einen Aufruf zu einem Corona-"Spaziergang" auf. Nun hat ein Gericht geurteilt: Er verliert seinen Beamtenstatus.
Wegen seines Aufrufs zu einem sogenannten "Corona"-Spaziergang sowie wegen Äußerungen im Internet hat ein sächsischer Polizist seinen Beamtenstatus verloren. Das geht aus einem Urteil der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Dresden von Mittwoch hervor. Demnach sei der Mann auf Antrag der Polizeidirektion Dresden aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden.
Der Freistaat hatte ihm vorgeworfen, im April 2020 entgegen der damals gültigen Corona-Schutz-Verordnung zu einem sogenannten "Spaziergang" aufgerufen zu haben. Außerdem soll er in Beiträgen in sozialen Netzwerken wiederholt das politische System der Bundesrepublik und des Freistaats Sachsen infrage gestellt haben. In der Verhandlung am Mittwoch soll der Mann behauptet haben, er habe keine Versammlung organisieren wollen.
Ex-Polizist verteidigt sich vor Gericht
Er habe sich lediglich bei einem "Spaziergang" Gedanken über den angeblichen "Wahnsinn" der Corona-Schutzmaßnahmen machen wollen, hieß es vom Gericht. Seine weiteren Beiträge seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Die Disziplinarkammer ist zu einem anderen Schluss gekommen. Der Polizist, der wegen ähnlicher Social-Media-Aktivitäten bereits disziplinarrechtlich belangt worden war, habe das Vertrauen in seine Eignung für seine Polizei-Tätigkeit "endgültig verloren". Mit dem Aufruf zur Umgehung der Corona-Vorschriften habe er gezeigt, dass er nicht bereit sei, geltendes Recht durchzusetzen. Während der Pandemie versammelten sich immer wieder Menschen aus der Querdenker- und Impfgegnerszene zu sogenannten "Spaziergängen". Zum Teil verstießen diese gegen geltende Auflagen.
Ex-Beamter teilte Video von Protest
Besonders schwer wiegt laut Kammer, dass der Beamte ein Video teilte, auf dem Protestierende eine polizeiliche Absperrung durchbrechen. Damit habe er körperlichen Widerstand gegen polizeiliche Maßnahmen gebilligt. Zudem habe er staatliche Institutionen verunglimpft.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
- medienservice.sachsen.de: Mitteilung des VG Dresden vom 7. August 2025