t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalDresden

Dresden: Taxifahrer vergewaltigt Frau in ihrer Wohnung – Sohn schlief nebenan


Urteil verkündet
Dresdner Taxifahrer vergewaltigt Frau in ihrer eigenen Wohnung

Von t-online, pb

Aktualisiert am 17.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Taxen am Dresdner Flughafen (Symbolfoto): In Dresden ist ein Vergewaltigungsprozess mit einem Urteil zuende gegangen.Vergrößern des BildesTaxen am Dresdner Flughafen (Symbolfoto): In Dresden ist ein Vergewaltigungsprozess mit einem Urteil zuende gegangen. (Quelle: via www.imago-images.de/imago)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Ein Dresdner Taxifahrer wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, nachdem er eine betrunkene Frau in ihrer eigenen Wohnung vergewaltigt hatte. Die Details des Falls.

Ein Dresdner Taxifahrer ist Berichten zufolge am Dienstag vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, nachdem er eine stark betrunkene Frau vergewaltigt hatte. Der Vorfall ereignete sich demnach im April 2022, nachdem die 33-jährige Frau auf einer Geburtstagsfeier zu viel getrunken hatte und von Freunden in ein Taxi gesetzt worden war, um sicher nach Hause zu kommen.

Die Frau hatte vor Gericht angegeben, so stark betrunken gewesen zu sein, dass sie kaum habe laufen können. Deshalb habe ihr der Taxifahrer erst bis zur Haustür und dann sogar bis auf die heimische Couch geholfen.

Babysitterin hielt Taxifahrer für Freund der Studentin

Die Babysitterin des fünfjährigen Sohnes der Studentin hatte den beiden die Tür geöffnet – laut "Bild" hatte sie angenommen, dass es sich bei dem Taxifahrer um den Partner der Frau handelte. Die Babysitterin verließ demnach die Wohnung und ließ die beiden alleine. Der kleine Sohn der Frau war derweil im Nebenzimmer eingeschlafen.

Die Frau erwachte schließlich, als der Mann sie missbrauchte. Den Berichten von "Bild" und "Dresdner Nachrichten" zufolge bestritt der Mann die Vorwürfe und betonte, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen. Das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht und folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft, dass die Frau wegen ihrer Trunkenheit nicht in der Lage gewesen sei, Sex haben zu wollen. Das Urteil soll noch nicht rechtskräftig sein.

Transparenzhinweis
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website