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Dresden: Sarrasani tritt ohne Genehmigung auf – so geht es weiter


Wende nach verbotener Premiere
Sarrasani darf auftreten – unter Auflagen

Von t-online, mgr

Aktualisiert am 29.11.2024Lesedauer: 2 Min.
Zirkus-Chef Andre Sarrasani während der Premiere im vergangnen Jahr.Vergrößern des Bildes
Zirkus-Chef André Sarrasani während der Premiere im vergangenen Jahr: Nach der Freigabe der Stadt entfällt das Zwangsgeld – aber ein Bußgeld droht. (Quelle: IMAGO/Andreas Weihs)

Der Magier André Sarrasani hat sich über ein Nutzungsverbot hinweggesetzt und seine Premiere durchgezogen. Nun hat die Stadt neue Unterlagen geprüft und grünes Licht gegeben – unter Auflagen.

Trotz eines Verbots hat Magier André Sarrasani die Premiere seiner Dinnershow am Donnerstagabend in Dresden durchgezogen. "Sie sollen einen wunderbaren Abend haben, auch wenn er uns sehr teuer kommt", wandte sich Sarrasani während der Show an sein Publikum, wie die 'Sächsische Zeitung' berichtet.

Die Stadt hatte die Nutzung des Zeltes am Elbepark verboten, da wesentliche Nachweise zum Brandschutz fehlten. Hier lesen Sie mehr zu dem Verbot.

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Sarrasani reichte am Donnerstagnachmittag neue Unterlagen ein, welche das Bauamt jedoch nicht mehr rechtzeitig vor der Premiere habe prüfen können, sagte ein Stadtsprecher am Freitagmittag.

Neue Unterlagen überzeugen Stadt – Genehmigung erteilt

Am Freitag kam dann die Wende: Die Stadt erteilte Sarrasani die Baugenehmigung für die Varieté-Zelt auch Foyer, Backstage-Bereich, Büros, Container am Elbepark. "Ab sofort dürfen deshalb Veranstaltungen in dem Zelt durchgeführt werden", erklärte die Stadt am Nachmittag.

Grund für die Genehmigung waren die Unterlagen, die Sarrasani dem Prüfingenieur am späten Donnerstagnachmittag vorgelegt hatte. Diese weisen die Standsicherheit und den Brandschutz für die Anlagen nach.

Allerdings erteilte die Stadt die Genehmigung für "Atlantis on Fire" nur unter Auflagen: In den Zelten darf weder mit offenem Feuer hantiert noch dürfen brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Pyrotechnik verwendet werden. Auch Feuerstätten zum Zubereiten von Speisen und Getränken sowie Kerzen als Dekoration sind tabu.

Zwangsgeld entfällt, aber Bußgeld droht

Das zunächst angedrohte Zwangsgeld – quasi ein Druckmittel der Stadt, um ihn an der Aufführung zu hindern – wird nicht fällig. Da Sarrasani durch das Vorlegen der Unterlagen rechtmäßige Zustände hergestellt hat.

Allerdings leitet das Bauaufsichtsamt ein Bußgeldverfahren ein: Denn die Nutzung der Anlagen ohne Baugenehmigung verstößt gegen die Sächsische Bauordnung. Laut Stadt kann diese Ordnungswidrigkeit theoretisch mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Das Verbot hatte seit 19. November gegolten, da Sarrasani wiederholt nur unvollständige Unterlagen eingereicht hatte.

Zu jeder Show werden bis zu 320 Gäste erwartet: Die Tickets kosten zwischen 99 und mehr als 200 Euro für Show und Essen – plus Getränke.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Dresden vom 29. November 2024 – per Mail eingegangen
  • Telefonat mit Sprecher der Stadt Dresden am Freitagmittag
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