Auch unter neuem Minister Gender-Sonderzeichen an Sachsens Schulen bleiben verboten

An Sachsens Schulen ist das Gendern mit Sonderzeichen nicht erlaubt und wird als Fehler gewertet. Daran ändert sich auch mit dem neuen Bildungsminister nichts.
Das sächsische Kultusministerium hat das Verbot von Gender-Sonderzeichen an Schulen bestätigt. Ab dem 1. August tritt eine neue Vorschrift in Kraft, die den Gebrauch von Gendersternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I in der Schulsprache weiterhin untersagt. Dies teilte das Ministerium am Mittwoch mit.
Bildungsminister Conrad Clemens (CDU) setzt damit den Kurs seines Vorgängers Christian Piwarz fort. Ziel sei es, sprachliche Klarheit an sächsischen Schulen zu gewährleisten. Die Schulen folgen damit den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung.
Verstöße werden mit Punktabzug geahndet
In schriftlichen Arbeiten werden Verstöße gegen die amtliche Rechtschreibung als Fehler markiert und führen zu Punktabzügen. Um eine ausgewogene Sprache zu erreichen, empfiehlt das Kultusministerium stattdessen die Verwendung von Paarformen wie "Schülerinnen und Schüler", geschlechtsneutralen Formulierungen oder Passivkonstruktionen.
Der frühere Kultusminister Piwarz hatte das Verbot von Sonderzeichen damit begründet, dass diese nicht alltagstauglich seien und das Erlernen der deutschen Sprache erschwerten. Er argumentierte, dass der Gebrauch von Genderzeichen zusätzliche sprachliche Hürden aufbaue.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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