Abschiebung in Sachsen gescheitert Innenminister fordert strengere Regeln für Asylfolgeanträge

Drei ausreisepflichtige Afghanen tauchen vor ihrer Abschiebung unter. Sachsens Innenminister will Konsequenzen ziehen.
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat nach einer gescheiterten Abschiebung von drei ausreisepflichtigen Afghanen am Flughafen Leipzig/Halle schärfere Regeln für Asylfolgeanträge gefordert. Die Männer sollten am vergangenen Freitag gemeinsam mit 81 weiteren Afghanen nach Kabul abgeschoben werden, tauchten jedoch kurz zuvor unter.
Ein Gericht hatte zuvor die Entlassung der drei Männer aus dem sächsischen Ausreisegewahrsam angeordnet. Grund dafür waren Asylfolgeanträge, die ihre Anwälte wenige Tage vor dem geplanten Flug gestellt hatten.
Schuster: Behörden haben alles richtig gemacht
Schuster betonte in einem Interview mit dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR), dass die Behörden sich an die rechtlichen Vorgaben gehalten hätten. Er forderte jedoch Konsequenzen: "Dem erkennbaren Missbrauch von Asylfolgeanträgen muss ein Riegel vorgeschoben werden."
Der Innenminister kritisierte, dass immer wieder substanzlose Anträge gestellt würden, um bevorstehende Abschiebungen zu blockieren, obwohl alle Rechtswege ausgeschöpft seien. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe die Anträge zwar rasch als substanzlos bewertet, doch zu diesem Zeitpunkt seien die Männer bereits verschwunden gewesen.
Schuster will Thema bei Innenministerkonferenz ansprechen
Schuster sagte weiter: "Die Personen waren nicht mehr auffindbar. Ich würde mal mutmaßlich sagen, das ist das typische Abtauchen." Einer der drei sei inzwischen wieder aufgetaucht, zwei würden weiterhin vermisst. Allen seien sofort sämtliche Leistungen gestrichen worden.
Schuster kündigte an, das Thema bei der Innenministerkonferenz anzusprechen. Zudem forderte er von der neuen Bundesregierung, Rückführungsflüge nach Afghanistan zu zur Regel zu machen. Dies würde Gerichten mehr Vertrauen in die Verbindlichkeit geplanter Abschiebungen geben.
Der Innenminister wies darauf hin, dass Entscheidungen über Abschiebegewahrsam oft schwierig seien, wenn Behörden keine konkreten Flugtermine nennen könnten.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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