Gebühren, Zeiten, Nachweise So funktioniert der Kirchenaustritt in Dresden

Für den Kirchenaustritt gelten feste Abläufe – was in Dresden gilt und wann Sie zum Amt müssen.
Immer mehr Menschen denken über einen Kirchenaustritt nach. In Dresden ist das Standesamt die richtige Anlaufstelle.
Der Austritt aus der Kirche muss persönlich beim Standesamt der Landeshauptstadt Dresden erklärt werden. Die Behörde befindet sich in der Provianthofstraße 7 in der ersten Etage. Sie erreichen das Amt mit den Straßenbahnlinien 7 oder 8 bis zur Haltestelle Heeresbäckerei.
Die Öffnungszeiten variieren je nach Terminvereinbarung. Mit Termin können Sie montags von 9 bis 12 Uhr vorbeikommen. Dienstags und donnerstags ist das Amt von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Ohne Termin ist der Service dienstags von 13 bis 16 Uhr und donnerstags von 9 bis 11.30 Uhr verfügbar.
Welche Unterlagen Sie benötigen
Für den Kirchenaustritt benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Verheiratete oder geschiedene Personen müssen zusätzlich das Familienbuch oder entsprechende Nachweise wie die Heiratsurkunde mitbringen.
Eine Taufbescheinigung ist in Sachsen normalerweise nicht erforderlich. Das Standesamt kann sie aber im Einzelfall verlangen. Ein spezielles Formular müssen Sie nicht ausfüllen, da die Erklärung zur Niederschrift beim Amt erfolgt.
So läuft der Austritt ab
Die Austrittserklärung nehmen die Mitarbeiter zur Niederschrift auf. Eine Vertretung ist nur mit notariell beglaubigter Erklärung möglich. Alternativ können Sie die Erklärung auch vor einem Notar abgeben.
Nach Ihrer Erklärung informiert das Standesamt automatisch die betreffende Religionsgemeinschaft, die Meldebehörde und das Finanzamt. Der Austritt wird mit dem Tag der Erklärung rechtswirksam.
Kosten und Zahlungsmöglichkeiten
Der Kirchenaustritt kostet in Dresden 35 Euro. Davon entfallen 25 Euro auf den eigentlichen Austritt und 10 Euro auf eine optionale Austrittsbescheinigung. Sie können ausschließlich per EC-Karte oder mit Mobilgerät vor Ort bezahlen.
- Steuern und Kirchgeld: Diese Folgen hat ein Austritt aus der Kirche
Tipp: Die Austrittsbescheinigung ist empfehlenswert als Nachweis für Behörden oder Ihren Arbeitgeber. Bewahren Sie das Dokument gut auf.
Was sich nach dem Austritt ändert
Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie den Austritt erklärt haben. Das Finanzamt erhält automatisch Bescheid und stellt die Kirchensteuer zum nächsten Ersten ein.
Eine kirchliche Trauung ist nach dem Austritt normalerweise nicht mehr möglich, da die Mitgliedschaft Voraussetzung ist. Ausnahmen liegen im Ermessen der jeweiligen Kirche. Die Taufe von Kindern bleibt weiterhin möglich, wenn die Kirche zustimmt.
Ein Wiedereintritt ist jederzeit bei der jeweiligen Religionsgemeinschaft möglich. Dafür wenden Sie sich direkt an die Kirche, nicht an das Standesamt. Ihre Daten werden nur an die notwendigen Stellen wie Kirche, Meldebehörde und Finanzamt weitergegeben.
- revosax.sachsen.de: "VwV – Kirchenaus- und -übertritt - REVOSax - sachsen.de"
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