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Michael Wendler bei Insolvenz-Prozess erneut nicht erschienen


Verhandlung am Amtsgericht Dinslaken
Wendler bei Insolvenz-Prozess nicht erschienen – Zeugen vernommen


Aktualisiert am 14.11.2023Lesedauer: 2 Min.
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Michael Wendler: Er muss sich an die eigene Nase fassen.Vergrößern des Bildes
Michael Wendler (Archivbild): Er muss sich an die eigene Nase fassen. (Quelle: dpa)

Seit Jahren hat der Skandalschlagersänger Zoff mit der deutschen Justiz wegen einer möglichen Insolvenz. Nun wurden Zeugen aus dem Umfeld der Familie vernommen.

Am Amtsgericht Dinslaken wurde am Dienstag der Prozess gegen Skandalsänger Michael Wendler wegen Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen verhandelt. Michael Wendler und die deutsche Justiz stehen seit Jahren auf Kriegsfuß. Seit Jahren hat er Zoff mit der deutschen Justiz wegen einer möglichen Insolvenz.

Schon mehrmals hätte der "Sie liebt den DJ"-Interpret vor Gericht erscheinen sollen. Doch der Schlagersänger blieb des Öfteren fern. Immer wieder wurden Verhandlungstermine verschoben. Auch hatte die Richterin bereits 2021 einen Haftbefehl gegen den Musiker erlassen, der mittlerweile wieder aufgehoben wurde.

Zeugen aus dem Umfeld der Familie wurden vernommen

Am Dienstag wurde nun verhandelt, wie eine Sprecherin des Amtsgerichtes Dinslaken gegenüber t-online mitteilte. Wendler sei jedoch im Gerichtssaal nicht erschienen. Dafür allerdings sein Anwalt, der eine Vollmacht für Wendler habe.

Zudem wurden am Dienstag weitere Zeugen aus dem Umfeld der Familie vernommen, wie t-online erfuhr. Auch ein Manager, ein Insolvenzverwalter, sowie ein Musikverleger mussten in den Zeugenstand. Ein Urteil hat die zuständige Richterin jedoch noch nicht gefällt. Nächster Verhandlungstermin ist der kommende Dienstag.

Staatsanwaltschaft sieht Unklarheiten bei Insolvenz von Ex-Frau

Detailliert geht es im Prozess um den Skandalsänger um die Plattenfirma CNI Records, die von seiner Ex-Frau Claudia Norberg geführt wurde und 2016 Insolvenz beantragen musste. Dem Musiker wird vorgeworfen, Beihilfe zum Vereiteln einer Zwangsvollstreckung geleistet zu haben. Ihm sollen unter anderem Autorenanteile an 176 Musiktiteln überschrieben worden sein, um das Vermögen des ursprünglichen Rechteinhabers aus der Insolvenzmasse zu lösen.

Der Strafbefehl beläuft sich nach Angaben des Gerichts auf sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Bis zu einer Verurteilung gilt, wie Wendler anführt, die Unschuldsvermutung. Was Michael Wendler zum einstigen Haftbefehl sagte, lesen Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Auskunft des Amtsgerichts Dinslaken
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