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Düsseldorf: Frau und Mann wegen Terror-Verdacht angeklagt


Terrorismusverfolgung in NRW
Frau und Mann angeklagt – Mitglieder von Terrorgruppen?

Von dpa
04.03.2024Lesedauer: 2 Min.
Islamischer Staat in Syrien (Archivbild): Der Verfassungsschutz schlägt wegen Ablegern des Terrornetzwerks Alarm.Vergrößern des BildesIslamischer Staat in Syrien (Archivbild): Der Mann der Angeklagten soll bei einem Kampfeinsatz gestorben sein. (Quelle: imago-images-bilder)
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Eine Frau und ein Mann sollen sich islamistischen Milizen angeschlossen haben. Deswegen müssen sie sich nun womöglich vor Gericht verantworten.

Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat eine 36-jährige Frau aus dem Kreis Lippe und einen 46-jährigen Mann aus der Städteregion Aachen angeklagt. Der Vorwurf: Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Die beiden Angeklagten befinden sich aktuell auf freiem Fuß.

Die Frau, welche sowohl die deutsche als auch die russische Staatsangehörigkeit besitzt, steht im Verdacht, sich im Juni 2015 mit ihrem Ehemann und ihren zwei jungen Söhnen dem Islamischen Staat (IS) angeschlossen zu haben. Nach dem mutmaßlichen Tod ihres Ehemannes bei einem Kampfeinsatz zog sie mit ihren Kindern nach Mossul im Irak.

Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen gab bekannt, dass die Frau während eines kriegerischen Konflikts verletzt und ihre Kinder bei einem Bombenangriff verschüttet worden sein soll. Der aktuelle Aufenthaltsort der Kinder ist unbekannt. Die Mutter wurde Mitte 2017 im Irak verhaftet und zwei Jahre später, im Februar 2019, nach Deutschland gebracht.

Zweiter Verdächtiger soll in Syrien gekämpft haben

Im zweiten Anklagefall handelt es sich um einen Mann mit deutscher und marokkanischer Staatsangehörigkeit. Er soll zwischen August 2012 und Januar 2014 als Mitglied der islamistisch-salafistischen Miliz Ahrar al-Sham an drei Kampfeinsätzen in Syrien teilgenommen haben. Es wird berichtet, dass er dabei mit einem Sturmgewehr und einer Maschinenpistole bewaffnet gewesen sein soll.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf muss nun entscheiden, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Im Falle einer Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren. Bis zur endgültigen Entscheidung gilt jedoch die Unschuldsvermutung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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