Versand der Benachrichtigungen Kommunalwahlen: Fast 14 Millionen Menschen erhalten bald Post

Ab Montag erhalten Wahlberechtigte in NRW Post: Die Benachrichtigungen für die Kommunalwahlen werden verschickt. Aber wer darf überhaupt alles wählen?
In Nordrhein-Westfalen beginnt ab Montag der Versand der Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahlen. Wie das NRW-Innenministerium mitteilte, werden die Benachrichtigungen bis zum 24. August verschickt. Die Briefe enthalten wichtige Informationen wie die Adresse des Wahllokals und Hinweise zur Beantragung der Briefwahl.
Bei den Kommunalwahlen am 14. September wählen die Bürger in NRW neue Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Landräte. Alle fünf Jahre wird in allen 396 Städten und Gemeinden sowie 31 Kreisen des Bundeslandes gewählt.
Im Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) steht zusätzlich die Wahl der Verbandsversammlung, des sogenannten Ruhrparlaments, an. Viele Städte und Gemeinden wählen zudem ihre Integrationsräte – die kommunalen Vertretungen von Migrantinnen und Migranten in NRW.
Mehr als 13 Millionen Menschen dürfen wählen
Laut Innenministerium sind landesweit rund 13,7 Millionen Menschen wahlberechtigt, darunter etwa 800.000 EU-Ausländer. Wählen dürfen Deutsche sowie Staatsangehörige der übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten ab 16 Jahren.
Voraussetzung ist, dass sie mindestens seit dem 29. August – dem 16. Tag vor der Wahl – im Wahlgebiet wohnen und im lokalen Wählerverzeichnis eingetragen sind. Stichwahlen für Oberbürgermeister-, Bürgermeister- oder Landratsämter sind für den 28. September angesetzt.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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