Neue Schutzverordnung Auch Maskenverweigerer dürfen in Wahllokale
In Düsseldorf wird im September ein neuer Oberbürgermeister gewählt. In den Wahllokalen dürfen auch Maskenverweigerer ein Kreuz machen.
Bei den Kommunalwahlen in Düsseldorf und dem Rest NRWs sollen am 13. September auch Maskenverweigerer ihre Kreuze machen dürfen. In der von diesem Mittwoch an gültigen neuen Coronaschutz-Verordnung wurde der Passus ergänzt, dass in Wahlräumen "durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen" sei, "dass auch Personen, die gegen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verstoßen, ihr Wahlrecht ausüben können."
Grundsätzlich sollen alle Wahllokale ohnehin so gestaltet sein, dass jeweils 1,5 Meter Mindestabstand zu anderen Personen gehalten wird. In einem Gesetz für die Kommunalwahlen wurde allerdings bereits festgehalten, dass die Helfer im Wahllokal notfalls auch Mundschutz tragen dürfen – was eigentlich gegen das Verhüllungsverbot bei Wahlen verstößt. Ansonsten sind "gleichwertige Schutzvorkehrungen" wie Plexiglasscheiben vorgeschrieben.
Bei den Kommunalwahlen geht es unter anderem um Oberbürgermeister, Stadträte, Bezirksvertreter und Landräte. Bei den Kommunalwahlen 2014 waren fast 14,3 Millionen Menschen wahlberechtigt. Wählen darf, wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes besitzt. Briten dürfen wegen des Brexits nicht wählen. Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
- Nachrichtenagentur dpa