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Düsseldorf: Kontrollen und Bußgelder zu stadtweiter Maskenpflicht


Kontrollen und Bußgelder zu stadtweiter Maskenpflicht

Von dpa
Aktualisiert am 05.11.2020Lesedauer: 2 Min.
Ein Plakat mit der Aufschrift "Maskenpflicht": In Düsseldorf gilt die Corona-Maßnahme nahezu überall.Vergrößern des BildesEin Plakat mit der Aufschrift "Maskenpflicht": In Düsseldorf gilt die Corona-Maßnahme nahezu überall. (Quelle: Kay Nietfeld/Symbolbild/dpa-bilder)
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Wegen "unklarer Ansteckungswege" mit dem Coronavirus gilt in fast ganz Düsseldorf eine Maskenpflicht. Die will das Ordnungsamt ab sofort konsequent kontrollieren – und bei Verstößen Bußgelder verhängen.

Die neue stadtweite Maskenpflicht in Düsseldorf soll ab sofort mit Kontrollen des Ordnungsamts durchgesetzt werden, bei denen gegebenenfalls auch Bußgelder verhängt werden. Am Mittwoch – dem ersten Tag der neuen Regelung – habe man noch keine entsprechenden Verfahren eingeleitet, sondern Menschen ohne Maske nur angesprochen, so ein Stadtsprecher.

"Ab heute beginnt das Ordnungsamt der Landeshauptstadt allerdings mit intensiveren Kontrollen", sagte der Sprecher am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Ohne Maske sind beim ersten Verstoß 50 Euro fällig. Die Allgemeinverfügung der Stadt gibt zwar theoretisch Bußgelder bis 25.000 Euro her – bislang sei das Maximum aber 300 Euro bei einem Wiederholungsfall gewesen.

Düsseldorf hatte mit Verweis auf die "unklaren Ansteckungswege" in der Stadt per Allgemeinverfügung die stadtweite Maskenpflicht für Fußgänger eingeführt. Ausgenommen sind unter anderem Parks und Friedhöfe. Zuvor hatte es – wie in anderen Städten – eine Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz in stark frequentierten Bereichen gegeben. So musste man zu bestimmten Uhrzeiten zum Beispiel in der bekannten Düsseldorfer Altstadt oder auf der Flaniermeile Königsallee Maske tragen.

Klare Verhältnisse durch stadtweite Maskenpflicht

Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht sind zwei Eilanträge gegen die generelle Maskenpflicht anhängig. Einen der beiden Anträge hatte ein Düsseldorfer Rechtsanwalt eingereicht. Er sei sicher kein Corona-Leugner, sagte der Anwalt der "Rheinischen Post". Er fühle sich aber in seinen Grundrechten "unverhältnismäßig eingeschränkt". Die Verfügung der Stadt sei "völlig überzogen".

Die Verwaltung hatte am Donnerstag nach Auskunft des Rechtsamts bereits einen der Eilanträge vom Gericht zugestellt bekommen, um Stellung zu nehmen. Die schriftliche Antwort sollte noch am selben Tag folgen. Zum Inhalt sagte die Stadt am Donnerstag wegen des laufenden Verfahrens nichts.

Zuvor hatte unterem der neue Düsseldorfer Oberbürgermeister Stephan Keller (CDU) betont, dass man nach einer klaren Lösung gesucht habe. Laut Rechtsdezernat hatten Menschen an vielen Stellen nicht gewusst, ob sie nun Maske tragen müssen oder nicht. Tatsächlich war in der vorigen Regelung zum Beispiel eine Einkaufsstraße im Stadtteil Oberkassel nur zur Hälfte von der Maskenpflicht betroffen. Nun gilt sie – außer für Auto- und Radfahrer – de facto überall. Zahlreiche Schilder und Bodenmarkierungen erinnern im Stadtbild seit Mittwoch daran.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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