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Düsseldorf: Aktivisten verklagen Polizei nach umstrittenem Demo-Einsatz


"Erschreckend unwürdig"
Aktivisten verklagen Polizei nach umstrittenem Demo-Einsatz

Von dpa
Aktualisiert am 11.07.2021Lesedauer: 2 Min.
Polizeieinsatz bei einer Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz in Düsseldorf am 26. Juni (Archivbild): Die Polizei hatte eine Gruppe Demonstranten umzingelt.Vergrößern des BildesPolizeieinsatz bei einer Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz in Düsseldorf am 26. Juni (Archivbild): Die Polizei hatte eine Gruppe Demonstranten umzingelt. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)
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Bei einer Demo in Düsseldorf Ende Juni hat die Polizei eine Gruppe Demonstrierender umringt. Nun hat ein Ehepaar gegen die Maßnahme geklagt und will sie nachträglich als rechtswidrig feststellen lassen.

Ein umstrittener Polizeikessel bei der Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz beschäftigt das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Zwei Demonstranten aus der Anti-Atomkraft-Bewegung haben die Düsseldorfer Polizei verklagt. Sie wollen nachträglich feststellen lassen, dass die Einkesselung rechtswidrig war. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte den Eingang der Klage gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Die beiden Aktivisten – ein Ehepaar – gehörten nach eigenen Angaben zu den knapp 330 Demonstranten, die am Abend des 26. Juni von der Polizei über mehrere Stunden umringt und festgesetzt worden waren. Die Polizei hatte den sogenannten "Antifa-Block" gestoppt und umzingelt. Begründet hatte sie dies vor Ort damit, dass durch das Hochhalten von Transparenten und Schwenken von Fahnen gegen das Vermummungsverbot verstoßen und Pyrotechnik gezündet worden sei.

Demonstration in Düsseldorf: Verschiedene Gruppen vor Ort

Außer "Antifa"-Anhängern waren neben Atomkraft-Gegnern auch ein Lokalpolitiker der Grünen und Jusos in dem Block sowie insgesamt 38 Minderjährige. Sie wurden – so der Vorwurf der Demonstranten – teilweise erst nach 23 Uhr ihren Eltern übergeben. Die beiden Kläger wurden nach eigenen Angaben nach "Personalienfeststellung und Durchsuchung" um 22 Uhr beziehungsweise 22.15 Uhr entlassen. Sie bekamen einen Platzverweis für ganz Düsseldorf und fuhren nach Hause ins Münsterland.

Die Polizei versicherte nach der Demonstration, die Anwesenden mit Trinkwasser versorgt zu haben. Angeforderte Mobil-Toiletten waren laut Innenministerium jedoch nicht geliefert worden, weshalb die Demonstranten ihre Notdurft über einem Gully verrichten mussten.

"Die Zustände im Kessel waren erschreckend unwürdig. Von daher gehen wir davon aus, dass das Verwaltungsgericht den Polizeikessel als rechtswidrig einstufen wird", sagte Peter Bastian vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.

Laut Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der die Klage für die Aktivisten eingereicht hat, richtet sie sich gegen den Ausschluss der beiden Kläger von der Demonstration sowie gegen ihre Einkesselung. "Unsere Mandanten haben sich nichts zu Schulden kommen lassen", sagte Achelpöhler. Ein strafrechtlicher Vorwurf sei ihnen bis heute nicht gemacht worden.

Freiheitsentziehung über mehrere Stunden?

Für einen Ausschluss von der Demonstration hätten sie die "Versammlung stören" müssen – was sie nicht getan hätten, wie es in der Klage heißt. Auch die "mehreren Stunden" der "Freiheitsentziehung" seien rechtswidrig gewesen, da es dafür unter anderem keinen richterlichen Beschluss gegeben habe.

Die Polizei hatte den betroffenen Block in der Düsseldorfer Innenstadt unmittelbar am Verwaltungsgericht eingekesselt – wo nun über die Klage entschieden wird. Einige hundert Meter zuvor war es in Höhe der Altstadt bereits zu Zusammenstößen zwischen "Antifa" und Polizei gekommen. Dabei war ein Pressefotograf, der zwischen dem Block und den Einsatzkräften stand, von der Polizei angegangen und verletzt worden. Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte die Aufklärung des Vorfalls angekündigt.

Zur jetzt eingereichten Klage sagte ein Sprecher des Innenministeriums der dpa: "Es ist das gute Recht der Betroffenen, die Maßnahme überprüfen zu lassen. Die Entscheidung des Gerichts warten wir jetzt ab. In die Einsatznachbereitung wird sie in jedem Fall einfließen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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