Düsseldorf Prozess um Tod nach Po-OP: Chirurg muss wieder in U-Haft
Überraschende Wende im Prozess um zwei tödlich verlaufene Po-Vergrößerungen: Das Düsseldorfer Landgericht verkündete Haftbefehl gegen den angeklagten Schönheitschirurgen und schickte ihn wegen Verdunklungsgefahr nach mündlicher Verhandlung wieder in Untersuchungshaft.
Offenbar befürchtet das Gericht, dass der Angeklagte Zeuginnen beeinflussen könnte. Auslöser waren mehrere Beweisanträge der Verteidigung. Unter anderem wurden drei Patientinnen genannt, die in der Verhandlung bezeugen sollten, dass der Mediziner sie vor den Schönheitsoperationen umfassend über die Eingriffe informiert und über Risiken aufgeklärt habe.
Ergänzend dazu hatte der Chirurg unaufgefordert sein Praxishandy vorgelegt, um das zu belegen. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters Rainer Drees, ob die Kammer das Telefon auswerten dürfe, stimmte er zu. Die Auswertung der Chats und Mails ergab nun aus Sicht des Richters, dass der Angeklagte einige Patientinnen offenbar aufgefordert hatte zu schreiben, dass er sie "ausführlich aufgeklärt" und sich "immer Zeit gelassen" habe. Unter diesen Patientinnen waren auch die drei Frauen, die für die Verhandlung am Montag von der Verteidigung als Entlastungszeuginnen benannt worden waren.
Der Mediziner betonte, das sei kein Versuch, "etwas zu vertuschen." Die Patientinnen hätten bei ihm angefragt, ob und wie sie ihm helfen könnten. Da habe er ihnen entsprechend geantwortet. Der Mann muss sich seit Ende September wegen dreifacher Körperverletzung, in zwei Fällen mit Todesfolge, vor Gericht verantworten. Der 50-Jährige soll die Eingriffe bei drei Frauen nicht fachgerecht durchgeführt, die Narkose falsch dosiert und nicht ausreichend über die Risiken der Eigen-Fett-Implantationen aufgeklärt haben, die in zwei Fällen tödlich verliefen. Der Arzt bestreitet die Vorwürfe. Er darf nicht mehr praktizieren.
Das Gericht hatte den ersten Haftbefehl vom November 2020 zunächst unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der Prozess wird am 16. November fortgesetzt.