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AfD Düsseldorf trotz internen Streits zur Kommunalwahl zugelassen


Zwölf Kandidaten für Oberbürgermeister-Amt
AfD trotz internen Streits zur Kommunalwahl zugelassen


18.07.2025 - 14:02 UhrLesedauer: 2 Min.
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AfD-Luftballons (Symbolbild): Der Kommunalwahlausschuss in Düsseldorf ließ die eingereichte Kandidatenliste der Partei zu. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Ein AfD-Schiedsgericht hält die eigene Wahlliste für ungültig. Dennoch wird die Partei zur Kommunalwahl zugelassen. Zwölf Kandidaten treten derweil für das Amt des Oberbürgermeisters an.

Der Kommunalwahlausschuss hat am Freitagmorgen (18. Juli) entschieden, dass die Reserveliste der AfD zur Kommunalwahl im September form- und fristgerecht eingereicht worden ist. Da das AfD-Landesschiedsgericht die eigene Wahlliste in einem Urteil für ungültig erklärt hatte, drohte der Partei möglicherweise der Ausschluss von der Kommunalwahl.

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Doch der Wahlausschuss ließ die umstrittene Liste nach einer längeren Debatte zu. Es seien bei der ausführlichen Überprüfung keine Verstöße festgestellt worden, sagte der Ausschussvorsitzende Christian Zaum.

Streit in der AfD Düsseldorf führte zu Neuwahl

Das parteiinterne Schiedsgericht der AfD hatte zuletzt das Vorgehen des Kreisverbands Düsseldorf scharf kritisiert: Die Einladung zu einer Neuwahl der Liste sei zu kurzfristig und unbegründet erfolgt. Ursprünglich hatte man im vergangenen Herbst eine gültige Kandidatenliste aufgestellt, die jedoch vom Kreisvorstand zurückgezogen worden war. Ziel war es offenbar, unliebsame Mitglieder von aussichtsreichen Listenplätzen zu verdrängen.

Hintergrund ist ein Streit, als führende Mitglieder des Vorstandes den rechtsextremen Martin Sellner nach Düsseldorf einladen wollten – was innerparteilichen Widerstand hervorrief. Aus dem Besuch Sellners wurde dann nichts. Als Reaktion auf diesen internen Machtkampf setzten Teile des Vorstands durch, für eine Neuwahl einen weiteren Parteitag einzuberufen.

AfD-Schiedsgericht erklärt Neuwahl für ungültig

Doch betroffene Mitglieder, die es bei der ersten Wahl im Herbst auf die Listenplätze geschafft hatten, klagten vor dem Landesschiedsgericht gegen das gewählte Datum der Neuwahl, da diese angeblich parallel zum Sommerfest der AfD-Landtagsfraktion stattfand. Das Gericht entschied zugunsten der Mitglieder, womit die Neuwahl für ungültig erklärt wurde. Rechtskräftig ist das Urteil jedoch bisher nicht.

Wie Zaum im Ausschuss berichtete, war der zweite Termin allerdings nicht willkürlich ausgewählt worden, sondern gerichtlich. Auch habe die Neuwahl in der Zeit von 9 bis 14 Uhr stattgefunden, das AfD-Sommerfest dagegen sei erst um 16 Uhr gestartet. Auch deshalb liege kein Grund vor, die eingereichte Liste nicht zuzulassen und somit die AfD von der Kommunalwahl auszuschließen. So manches Ausschussmitglied musste dies zähneknirschend akzeptieren.

Kommunalwahl Düsseldorf: Zwölf Kandidaten wollen Oberbürgermeister werden

Nach der AfD-Debatte ließ der Ausschuss insgesamt zwölf Kandidaten für die Wahl um das Amt des Oberbürgermeisters in Düsseldorf zu. Amtsinhaber Stephan Keller (CDU) wird demnach am 14. September gegen vier Frauen und sieben weitere Männer ins Rennen gehen – eine wahrscheinliche Stichwahl ist für den 28. September angesetzt.

Die weiteren Kandidaten heißen (Reihenfolge wie in der Beschlussvorlage):

  • Clara Gerlach (Grüne, Lehrerin)
  • Fabian Zachel (SPD, Diplom-Kaufmann)
  • Ulf Montanus (FDP, Schauspieler)
  • Julia Marmulla (Die Linke, Tourismusberaterin)
  • Claus Henning Gahr (AfD, Volljurist)
  • Dominique Mirus (Die Partei, Künstlerin)
  • Berit Zalbertus (Partei für Tierschutz, Büroleiterin)
  • Michael Baumeister (Freie Wähler, Gastronom)
  • Lukas Fix (Klimaliste, Student)
  • Hermann Bruns (Einzelbewerber, Versicherungskaufmann)
  • Alexander Marten (Einzelbewerber, Investigativjournalist)
Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
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