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Transgeschlechtliche Frau kämpft um Entschädigung


Düsseldorf
Transgeschlechtliche Frau kämpft um Entschädigung

Von dpa
25.02.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Darstellung der Göttin Justitia. (Quelle: Carsten Koall/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Eine transgeschlechtliche Frau kämpft am Düsseldorfer Arbeitsgericht um eine Entschädigung. Sie sieht sich durch die Leitung eines Seniorenheims diskriminiert. Am Freitag wurde der Fall vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Die 27-Jährige hatte im November in dem Heim in Moers (Kreis Wesel) zur Probe als Pflegeassistentin gearbeitet. Danach hatte sich der Heimleiter mit ihrer Arbeit sehr zufrieden gezeigt, ihr aber trotzdem eine Absage erteilt.

Die Nachricht hatte er der Frau auf der Mailbox hinterlassen, sie dabei mal als Herr, mal als Frau angesprochen und von "ihrer Neigung" gesprochen. Mehrere Heimbewohner hätten Vorbehalte geäußert und wollten sich nicht von ihr pflegen lassen. Deshalb müsse er ihr leider absagen.

"Dass das unglücklich formuliert war, darüber sind wir uns alle einig", sagt der Anwalt der beklagten Betreiberin von Seniorenheimen, Klaus Thönißen, am Freitag. "Dafür hat sich meine Mandantin auch ausdrücklich entschuldigt." Insoweit sei die Sache auch unstreitig.

Das Heim sei aber in einer unglücklichen Situation, weil es gesetzlich verpflichtet sei, die Belange der Bewohner zu berücksichtigen. Und um deren Vorurteile gehe es nun. Im Tagdienst könne man auf solche Befindlichkeiten der Kunden noch eingehen und eine andere Pflegekraft schicken, aber im Nachtdienst, wofür die Stelle ausgeschrieben sei, sei dies nicht möglich.

Arbeitsrichterin Christiane Schönbohm ermunterte beide Seiten am Freitag, ihre Vergleichsgespräche fortzusetzen. "So sehr waren sie ja gar nicht mehr voneinander entfernt", sagte sie. Die Seniorenheimbetreiberin hatte der Mandantin 4000 Euro Entschädigung geboten, was 2,5 Monatsgehältern entspricht.

Die Anwältin der Klägerin, Johanna Kröber, fordert 6000 Euro als Entschädigung für den Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Ihre Mandantin, die am Freitag nicht zur Verhandlung gekommen war, sei klar diskriminiert worden. "Ich glaube, dass wir gute Karten haben", sagte Kröber nach der Güte-Verhandlung. Zwei Wochen haben beide Seiten jetzt Zeit, sich zu einigen. Wenn dies nicht gelingt, wird das Verfahren fortgesetzt. Die "Rheinische Post" hatte zuerst über den Fall berichtet.

Transmenschen oder Transgender sind Personen, die sich dem Geschlecht, das ihnen bei Geburt zugeschrieben wurde, nicht zugehörig fühlen.

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