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Bundesarbeitsgericht: Präsidentin verabschiedet


Erfurt
Bundesarbeitsgericht: Präsidentin verabschiedet

Von dpa
01.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Verabschiedung Ingrid SchmidtVergrößern des BildesIngrid Schmidt, bisherige Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, lacht beim Festakt zu ihrer Verabschiedung. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)
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Die Spitze des Bundesarbeitsgerichts muss neu besetzt werden. Die erste Frau als Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, wurde am Freitag in Erfurt mit einem Festakt in den Ruhestand verabschiedet. Ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin für Schmidt, die das Gericht 16 Jahre geleitet hat, steht noch nicht fest. Sie bedauere es sehr, dass ihr Abschied nicht gleichzeitig ein Amtswechsel sei, sagte Schmidt. Sie warnte davor, die Präsidentenstellen bei den obersten deutschen Gerichten "als Verschiebemasse zu begreifen. Das ist nicht gut".

Sie nahm Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bei der Kritik an der ungeklärten Nachfolge aus. "An ihm liegt es nicht." Der Minister sagte am Rand des Festakts, die Nachfolge für das Präsidentenamt beim Bundesarbeitsgericht werde so schnell wie möglich geregelt. In der Übergangszeit vertritt Vizepräsident Rüdiger Linck das Gericht.

Heil sowie Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) würdigten die Arbeit von Schmidt (65). Vieles, was arbeitsrechtlich in Deutschland gelte, basiere auf Gerichtsentscheidungen, sagte der Minister.

Als erste Frau an der Spitze des Bundesarbeitsgerichts sei Schmidt zudem "für viele junge Juristinnen ein Vorbild geworden". Inzwischen sei nahezu die Hälfte der Richterstellen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt mit Frauen besetzt. Bei dessen Umzug 1999 von Kassel nach Erfurt seien es erst vier Richterinnen gewesen, jetzt gebe es nahezu eine paritätische Besetzung, betonte Ramelow. "Sie haben das Haus maßgeblich geprägt."

Schmidt war 1994 zur Richterin am Bundesarbeitsgericht ernannt worden, 2005 zur Präsidentin und Vorsitzenden des Ersten Senats. Beruflich gestartet war sie als Sozialrichterin in Hessen.

Nach BAG-Abgaben hat Schmidt als Vorsitzende des Ersten Senats unter anderem die Rechtsprechung zur Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen, zum Arbeitskampfrecht oder zum Mitbestimmungsrecht weiterentwickelt.

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