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Kölner Folter-Paar: "Unübersichtliche" Beweislage verhinderte Haft


Kritische Fragen im NRW-Rechtsausschuss
Kölner Folter-Paar: Beweislage verhinderte Haft


07.12.2022Lesedauer: 3 Min.
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Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal (Symbolbild). (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild/dpa)

Die grausame Tat eines Kölner Paares wirft Fragen auf. Die Polizei wusste von dem Todesfall in Köln. Wieso konnte das Paar in Essen weiter foltern?

Es ist eine besonders grausame Gewalttat, die sich im April 2020 in Köln-Höhenberg ereignet haben soll: Das Paar Sabine H. (35) und Christopher S. (30) soll seine 21-jährige Mitbewohnerin zu Tode gequält haben. Daraufhin zog das Paar ins Ruhrgebiet, suchte sich das nächste Opfer und quälte es laut Staatsanwaltschaft mit vier weiteren Mittätern ebenfalls zu Tode.

Seit November wird den beiden Kölnern in Essen der Prozess gemacht. Doch nun werden Fragen an die Justiz laut – in einer von SDP- und FDP-Fraktion beantragten Sondersitzung befassten sich am Mittwoch die Abgeordneten des Rechtsausschusses mit dem Fall. Denn trotz Anklage der Staatsanwaltschaft Köln gegen das Paar sowie gegen zwei mutmaßliche Mittäter wegen Körperverletzung mit Todesfolge wurde in Köln zunächst keiner der Verdächtigen verhaftet.

Kölner Folter-Paar: Opfer war nicht vernehmungsfähig

Laut der Staatsanwaltschaft habe die mangelnde Vernehmungsfähigkeit des Opfers in Köln ein Problem dargestellt. Das geht nun aus einem Bericht des Justizministers Benjamin Limbach (Grüne) hervor. "Im Rahmen zweier polizeilicher Vernehmungsversuche am 29.4.2020 und 30.4.2020 war die Geschädigte aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage, konkrete Angaben zu dem Tatgeschehen zu machen. Eine Vernehmungsfähigkeit ergab sich bis zu ihrem Tod nicht."

"Da bis zum Abschluss der Ermittlungen die Beweislage und insbesondere die Zurechnung einzelner Tatbeiträge problematisch war[en], lagen mangels dringenden Tatverdachts die Voraussetzungen zur Beantragung eines Haftbefehls nicht vor", heißt es weiter.

Mitbewohnerin verstarb an Multiorganversagen

Nicht unwesentlich hierbei: Das verstorbene mutmaßliche Kölner Opfer war demnach bereits am 20. April aus der Tatort-Wohnung befreit worden und schließlich "trotz intensivmedizinischer Behandlung am 6. Juli 2020 infolge der Verletzungen an einem Multiorganversagen verstorben."

Auch der Präsident des Oberlandesgerichts Köln nimmt im Bericht Stellung: "Der Nichterlass von Haftbefehlen gegen die Angeschuldigten [. . .] beruht darauf, dass ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls seitens der Staatsanwaltschaft Köln nicht gestellt worden ist." Zudem sei das Gericht zur "Würdigung" gelangt, "dass der für den Erlass eines Haftbefehls erforderliche dringende Tatverdacht angesichts einer nach Ansicht der Kammer unübersichtlichen Beweislage, schwierigen Aussagesituation der Geschädigten und problematischen Zuordnung von konkreten Tathandlungen zu einzelnen Angeschuldigten nicht festzustellen sei."

Paar folterte laut Staatsanwaltschaft weiteres Opfer zu Tode

Dem Paar, das wohl in der Kölner Trinkerszene unterwegs war, wird laut Bericht vorgeworfen, "ihre Mitbewohnerin mit der Hand, den Fäusten, einem Besenstiel und einer Leine geschlagen, getreten und gewürgt zu haben, wodurch sie am ganzen Körper, insbesondere im Gesicht, an den oberen und unteren Extremitäten und am Rücken, teils sehr großflächige Hämatome erlitten habe".

"Ferner hätten sie die Geschädigte in der Weise kontrolliert, dass sie beispielsweise um Erlaubnis habe bitten müssen, wenn sie etwas habe essen oder trinken wollen. Wenn sie den Vorgaben nicht Folge geleistet habe, sei sie von den Angeschuldigten [...] in der Weise bestraft worden, dass sie den Boden habe ablecken müssen oder geschlagen worden sei", heißt es hier weiter.

Das Paar zog nach der Tat weiter nach Essen. Laut Staatsanwaltschaft folterte es hier mit vier weiteren Tätern einen Mann in seiner Wohnung. Der Essener starb am 22. Juli nach einem Messerstich in den Brustkorb. Die Angeklagten zogen daraufhin zu einem Mittäter, den sie ebenfalls gefoltert und eingesperrt haben sollen.

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