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Messerattacke in Brokstedt: Angreifer Ibrahim H. war legal in Deutschland


Messerattacke im Regionalzug
Tatverdächtiger Ibrahim A. war legal in Deutschland

Von t-online, dpa, jse

Aktualisiert am 26.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Bahnhof Brokstedt: In diesem Regionalzug soll Ibrahim A. zwei Menschen erstochen haben.Vergrößern des BildesBahnhof Brokstedt: In diesem Regionalzug soll Ibrahim A. zwei Menschen erstochen haben. (Quelle: FABIAN BIMMER/dpa)
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Der Mann, der am Mittwochabend in einem Zug zwei Menschen getötet haben soll, war wohl einschlägig polizeibekannt. Das wissen wir über ihn.

Bei einem Messerangriff in einem Regionalzug zwischen Kiel und Hamburg hat ein Mann am Mittwochabend zwei Menschen getötet und sieben verletzt. Bei dem Täter handelt es sich nach übereinstimmenden Medienberichten um Ibrahim A., der nach Angaben des schleswig-holsteinischen Innenministeriums staatenloser Palästinenser ist. Nach Angaben der Polizei ist der Täter von Brokstedt 33 Jahre alt.

Sein Aufenthalt in Deutschland sei erlaubt gewesen, sagte eine Sprecherin am Donnerstag in Kiel. Der 33 Jahre alte Mann war Ende 2014 erstmals nach Deutschland eingereist. Aus welchem Land er damals kam, blieb am Donnerstag zunächst unklar. Auch wie ein 2021 eingeleitetes Verfahren auf Rücknahme des subsidiären Schutzes ausging, blieb in der Pressekonferenz von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) ungewiss. Es wurde auf die Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verwiesen.

Messerattacke: 33-jähriger Verdächtiger hatte drei Vorstrafen

Nach Informationen des "Spiegel" stammt der 33-Jährige aus Gaza. Er habe drei Vorstrafen gehabt, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt von Itzehoe, Carsten Ohlrogge, am Donnerstag in Kiel. Zuvor hatte dieser in einer Sondersitzung des Innenausschusses bereits berichtet, dass der Mann unter anderem wegen einer gefährlichen Körperverletzung verurteilt worden war.

Er sei am 18. August 2022 vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg zu einer Strafe von einem Jahr und einer Woche wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahls verurteilt worden, teilte Gerichtssprecher Kai Wantzen am Donnerstag mit. Dem nicht rechtskräftigen Urteil zufolge hatte der heute 33-Jährige am 18. Januar 2022 einen Mann vor einer Hamburger Obdachlosenunterkunft mit einem Messer angegriffen und verletzt.

Haftbefehl wurde am 19. Januar aufgehoben

Gegen das Urteil legte der 33-Jährige Berufung ein. Das Landgericht habe zunächst Nachermittlungen veranlasst, außerdem habe es terminliche Schwierigkeiten mit einem Sachverständigen gegeben. Deswegen habe ein Termin für einen neuen Prozess nicht angesetzt werden können. Weil die Dauer der Untersuchungshaft die Strafe des Amtsgerichts zu überschreiten drohte, habe das Landgericht den Haftbefehl am 19. Januar aufgehoben. Da nur der Verurteilte Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, hätte das Landgericht keine längere Haftstrafe aussprechen dürfen, erklärte Wantzen.

In den vergangenen sieben Jahren sei A. nach "Welt"-Informationen zwölfmal polizeilich aufgefallen, unter anderem wegen Diebstahls, Missbrauchs von Scheckkarten, mehrerer Körperverletzungsdelikte und sexueller Nötigung.

Die Polizei ermittle nun in alle Richtungen, das Motiv des 33-Jährigen ist noch unklar. Bei seiner Festnahme soll er einen ruhigen Eindruck gemacht haben. Eine psychische Erkrankung oder ein extremistisches Motiv schließt die Polizei nicht aus. Ibrahim A. soll weder als Gefährder noch als Extremist gegolten haben. Er gelte zudem nicht als Intensivtäter.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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