t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalHannover

Stadt Hannover verbietet Grillen in öffentlichen Park


Hohe Brandgefahr
Stadt Hannover verbietet Grillen – Geldstrafen drohen

Von t-online, pas

19.07.2022Lesedauer: 1 Min.
Unterschiedliche Fleischstücke auf einem Grill (Symbolbild). Wegen der stark zunehmenden Trockenheit hat die Stadt am Dienstag das Grillen in Parks verboten.Vergrößern des BildesUnterschiedliche Fleischstücke auf einem Grill (Symbolbild). Wegen der stark zunehmenden Trockenheit hat die Stadt am Dienstag das Grillen in Parks verboten. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Wegen der anhaltenden Trockenheit und Hitze hat die Stadt Hannover das Grillen und Feuer machen in Parks verboten. Es kam bereits zu ersten Flächenbränden.

Wer in Hannovers Parks und Grünanlagen grillt, riskiert aufgrund der extremen Trockenheit Flächenbrände. Daher hat die Stadt Hannover am Dienstag per Verordnung ein Verbot von offenem Feuer und Grillen in öffentlichen Anlagen erlassen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldbuße rechnen.

Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für die Region Hannover hat bereits zu Beginn der Hitzewelle durch Hoch "Jürgen" bereits Stufe 3 von 5 erreicht. Am Dienstag kletterte die Gefahrenstufe auf Stufe 4. Bereits am Montag musste die Feuerwehr Hannover zu mehreren Flächen- und Böschungsbränden ausrücken.

Empfohlener externer Inhalt
X
X

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um den von unserer Redaktion eingebundenen X-Inhalt anzuzeigen. Sie können diesen (und damit auch alle weiteren X-Inhalte auf t-online.de) mit einem Klick anzeigen lassen und auch wieder deaktivieren.

Das Verbot stütze sich laut Stadt Hannover auf Paragraf 11 Absatz 2 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover. Demnach ist "das Grillen in den öffentlichen Park- und Grünanlagen bei Brandgefahr aufgrund lang anhaltender Trockenheit untersagt." Wie die Stadt in ihrer Mitteilung erklärt, stellen Zuwiderhandlungen eine Ordnungswidrigkeit dar und könnten mit einer Geldbuße geahndet werden – zunächst wolle man aber den informieren und belehren.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website