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Hannover: Fristen überzogen – Verdächtige aus U-Haft entlassen


Zu lange Verfahren
Mehrere Tatverdächtige aus U-Haft entlassen

Von dpa
27.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Ein Gebäude der JVA Hannover (Archivbild): Zuletzt musste das Land Tatverdächtige wegen Fristen frühzeitig aus der U-Haft entlassen.Vergrößern des BildesEin Gebäude der JVA Hannover (Archivbild): Zuletzt musste das Land Tatverdächtige wegen Fristen frühzeitig aus der U-Haft entlassen. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
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Weil Prozesse aufgrund von Fristen nicht rechtzeitig starten konnten, wurden Tatverdächtige frühzeitig entlassen. Wie überlastet sind die Gerichte?

Die Strafprozessordnung schreibt laut Ministerium vor, dass im Falle der Anordnung von Untersuchungshaft die Hauptverhandlung eines Strafverfahrens spätestens nach sechs Monaten begonnen haben muss. Andernfalls könne die Untersuchungshaft nur in Ausnahmefällen weiter vollzogen werden. Dies bedeute, dass die Staatsanwaltschaft, die während eines Ermittlungsverfahrens einen Untersuchungshaftbefehl beantragt habe, die Ermittlungen in diesem Zeitraum abschließen und Anklage erheben muss.

Mehrere Tatverdächtige sind in den vergangenen Jahren in Niedersachsen aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil die Verfahren zu lange gedauert haben. 2019, 2021 und in diesem Halbjahr war es jeweils einmal der Fall, wie das Justizministerium in Hannover auf dpa-Anfrage mitteilte. Bei der Aufhebung der Haftbefehle ging es demnach um den Vorwurf des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln oder um Vermögensdelikte, wie etwa Diebstahl.

In der Debatte spielten diese sogenannten Sechs-Monats-Fälle regelmäßig eine Rolle, wenn es um die Belastung der Gerichte gehe. Bei dem Fall in diesem Jahr musste die zuständige Staatsanwaltschaft demnach längere Zeit auf ein kriminaltechnisches Gutachten warten und nach der Anklageerhebung hatte das zuständige Gericht erster Instanz nicht sofort einen Termin bestimmt.

Bremen: Mordverdächtige entlassen

Für den Vollzug einer Untersuchungshaft gelte zudem immer der Beschleunigungs- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Es könne somit auch andere Gründe in einem Verfahren geben, weshalb vor Ablauf der sechsmonatigen Frist der Vollzug einer Untersuchungshaft nicht mehr verhältnismäßig sei.

Im Mai waren indes drei des Mordes verdächtige Männer in Bremen wegen überlangen Wartens auf ihren Prozess aus der Untersuchungshaft freigelassen worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht habe die Haftbefehle aufgehoben, hatte das Landgericht damals mitgeteilt.

Die zuständige Strafkammer des Landgerichts hatte die Verzögerung mit der komplizierten Einarbeitung in den Fall begründet. Der Bremische Richterbund sah die Fristüberschreitung als Zeichen für generelle Missstände.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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